(Antrag) Der Presse ist zu entnehmen, dass die Staatsanwaltschaft München das Ermittlungsverfahren gegen den Untervermieter des sogenannten Elendshauses in Kirchtrudering eingestellt hat.
Insbesondere das Tatbestandsmerkmal des „Ausnutzens“ einer Wohnmangellage im § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (Mietpreisüberhöhung) und die Rechtsprechung dazu, hat zur Folge, dass den Opfern von Mietwucher eine kaum zu erfüllende Darlegungs- und Beweislast auferlegt wird und die Täter ungeschoren davon kommen.
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