(Antrag) Die Miethöchstbeträge und Einkommensgrenzen beim Wohngeld werden mit der kommenden Wohngeldnovelle nach 6 Jahren Pause wieder erhöht. Bereits bei der letzten Wohngeldnovelle im Jahr 2009 hatte diese Vorgehensweise, die Anpassung erst nach einer langjährigen Pause vorzunehmen, zu einer massiven Antragssteigerung und sehr langen Bearbeitungszeiten geführt. Es ist daher ein Gebot der Vernunft die bisherigen Praxis, die Bemessungsgrenzen jahrelang einzufrieren,
zu ändern und die Miethöchstbeträge und Einkommensgrenzen jährlich anzupassen. Insbesondere in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten.
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