(Antrag) Die Landeshauptstadt München schafft die Voraussetzungen dafür, dass alle Beschäftigten, bei denen Home Office (Telearbeit) arbeitsorganisatorisch grundsätzlich möglich ist und die dies beantragen, ein Anrecht auf Home Office erhalten (i.d.R. partiell, also z.B. einmal die Woche).
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