(Pressemitteilung) Der Oberbürgermeister wird aufgefordert sich über den Deutschen Städtetag beim Bund dafür einzusetzen, dass § 9 Abs. 1 Nr. 7 und Nr. 8 im Bundesbaugesetzbuch (BauGB) so modifiziert werden, dass in Bebauungsplänen aus städtebaulichen Gründen die Lage und Quote geförderter Wohnungen festgesetzt werden können.
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