Antrag | 30.09.2008

Antidiskriminierungszusatz bei Stellenausschreibungen

ANTRAG
Der Stadtrat möge beschließen:

Der 1998 vom Stadtrat beschlossene Antidiskriminierungszusatz für alle internen und externen Stellenausschreibungen und –anzeigen bleibt erhalten und wird in seiner Formulierung dem seit 2006 bestehenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz angepasst.
Die städtischen Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften sollen diesen neu formulierten Zusatz bei Stellenausschreibungen und –anzeigen übernehmen.

Begründung:
Um ein deutliches Signal gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz zu setzen und die aktive Gleichstellungspolitik für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutlich zu machen, hat der Stadtrat 1998 nach europäischem Vorbild als erste deutsche Stadt einen Antidiskriminierungszusatz für alle internen und externen Stellenausschreibungen und –anzeigen beschlossen. Das seit 2006 bestehende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ersetzt dieses Signal nicht.
Es muss Aufgabe der Landeshauptstadt als Arbeitgeberin sein, durch eine aktive Gleichstellungspolitik und durch Antidiskriminierungsmaßnahmen Fürsorge für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu treffen. Um die Sensibilisierung bei Vorgesetzten und Kolleginnen und Kollegen fortzuführen, ist immer noch ein deutliches Signal der Arbeitgeberin notwendig, auf das sich entsprechende Maßnahmen beziehen können. Der Antidiskriminierungszusatz bei Stellenausschreibungen bleibt ein solches Signal, durch das mit einfachen Mitteln ein Sensibilisierung, Thematisierung und Maßnahmen zur Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auch von Lesben und Schwulen, gefördert werden kann.

Thomas Niederbühl
Lydia Dietrich
FraktionDie Grünen/rosa liste

Irene Schmitt
SPD-Fraktion