Antrag | 30.04.2015

Antragspaket Elektromobilität Teil 2

Carsharing

Im Rahmen der E-Allianz wird in einer Untergruppe „Carsharing“ ein Konzept für eine stufenweise Umstellung des nicht stationsgebundenen Carsharing in München auf 100% emissionsfreien Antrieb im Jahr 2025 erarbeitet.

Es werden außerdem die nötigen Vorbereitungen getroffen, um zeitnah nach der Verabschiedung des Carsharing-Gesetztes eine ausreichende Anzahl (Ziel: mindestens 10 je Parklizenzgebiet bis 2020) von öffentlichen Stellplätzen für E-Carsharing mit entsprechender Ladeinfrastruktur ausweisen zu können. Bei der Ausweisung von neuen Parklizenzgebieten werden E-Carsharing-Plätze bereits mit berücksichtigt.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den vorbereitenden Planungen für Mobilitätsstationen – unter besonderer Berücksichtigung von E-Carsharing und e-Bike&Ride – an allen U/S-Bahn- Stationen außerhalb des Altstadtrings zu beginnen.

Begründung:

Die Stadtbevölkerung nimmt kontinuierlich zu und wird nach aktuellen Prognosen auf über 1,7 Mio. Einwohner im Jahr 2030 steigen. Der Platz im öffentlichen (Straßen-)Raum wird hier nicht entsprechend mit wachsen. Mehr Einwohner gehen zu Fuß und nutzen das Rad. Dem zunehmenden Platzbedarf für diese aktive Mobilität stehen, insbesondere in innerstädtischen Quartieren, dort abgestellte Autos im Wege. Mehr Car- Sharing verringert den Platzbedarf des (ruhenden) Autoverkehrs. Damit kann mehr Platz für die aktive Mobilität und Begrünung geschaffen werden ohne den automobilen Mobilitätsbedarf zu beschneiden.

Damit mehr Menschen auf ihr eigenes Auto verzichten, muss das Angebot an Carsharing deutlich ausgebaut werden. Die Möglichkeit der Ausweisung von Stellplätzen für Carsharing im Rahmen des angekündigten Carsharing-Gesetzes bietet die Möglichkeit das Carsharing Angebot deutlich auszuweiten und gleichzeitig dessen Umstellung auf E-Mobilität binnen 10 Jahren auf den Weg zu bringen.

Taxiverkehr

Im Rahmen der E-Allianz wird in einer Untergruppe ein Konzept für eine stufenweise und vollständige Umstellung aller Taxis auf emissionsfreien Antrieb in München erarbeitet.

Es gilt dabei vor allem die seitens der Stadt notwendigen Maßnahmen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur bei den Taxiunternehmen abzufragen.

Als Ziel soll eine vollständige Umstellung

– bis 2025 innerhalb des Mittleren Rings

– bis 2030 innerhalb der der LH München

vorgegeben werden.

Begründung:

Taxi-Fahrzeuge sind in der Regel Viel-Emittenten: sie fahren viel und oft kurze Strecken im Stadtverkehr. Besonders die Umstellung solcher Fahrzeuge ist von Relevanz. Die Taxiunternehmen sind daher zentraler Akteur bei der Umstellung auf Elektromobilität. Sie müssen dementsprechend in einem städtischen Konzept berücksichtigt werden. Vor allem müssen dabei ihre Anliegen, was den Ausbau von Ladeinfrastruktur angeht, Einklang finden. Gleichzeitig liegt es an der Landeshauptstadt selbst, zeitig ein klares Ziel zu formulieren und dieses an die Akteure im Taxibereich zu kommunizieren.

Die Nutzung der Taxistandplätze ist (ab 2025 innerhalb des Mittleren Rings, ab 2030 stadtweit) Taxis mit emissionsfreiem Antrieb vorbehalten.

Zweiräder

Antrag

Im Rahmen des Handlungsfeldes Zweiräder des IHFEM werden noch folgende Punkte aufgenommen:

1. Für das Mietradsystem „MVG Rad“ werden in einem ersten Schritt 200 Pedelecs sowie die dafür notwendige Ladeinfrastruktur angeschafft. Es ist zu prüfen, inwieweit dafür Gelder aus der Nahmobilitätspauschale verwendet werden können.

2. Im Rahmen der E-Allianz wird ein Konzept zur Nutzung von Pedelecs im Wirtschaftsverkehr erarbeitet.

3. Die Anschaffung von E-Lastenräder sowie E-Sonderräder für Mobilitätseingeschränkte wird im Rahmen des Förderprogramms bezuschusst.

4. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, sich über den Deutschen Städtetag dafür einzusetzen, dass die derzeitige Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h für Elektroräder auf 30 km/h angehoben wird.

Begründung:

Zweiräder mit Elektroantrieb haben das größte Potential, Fahrten mit klassischem Verbrennungsmotor zu ersetzen. Die Technik ist ausgereift und steht derzeit bereits von vielen Anbietern vergleichsweise kostengünstig zur Verfügung. Gerade deshalb sollte dieses Potential auch stark genutzt werden. Ein Leihradsystem erleichtert es vielen Verkehrsteilnehmern, die neue Technik auszuprobieren und zu nutzen. Das derzeit im Aufbau befindliche Leihradsystem „MVG Rad“ ist hier mit seinen Stationen an zentralen Haltestellen eine gute Anlaufstation. In einem ersten Schritt sollten 200 Pedelecs für das Leihradsystem angeschafft und auf die Stationen verteilt werden. Nach Evaluierung des im Handlungsprogramm angedachten Pilotprojektes sollten dann weitere Räder sowohl für das Leihradsystem als auch für die neuen Mobilitätsstationen hinzukommen.

In verschiedenen Modellprojekten konnte auch in der Praxis ein hohes Potential im städtischen Wirtschaftsverkehr ermittelt werden. Aufgrund der Dominanz von kleinen Gutgrößen und kurzen Wegen im städtischen Kuriermarkt sind Elektro-Lastenräder prädestiniert Pkw-Fahrten zu ersetzen. Im Projekt „Ich ersetze ein Auto“ wurden iBullitts und CargoCruiser über einen Zeitraum von 2 Jahren getestet. Rund 42 % der von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren durchgeführten Aufträge und 19 % der daraus resultierenden Fahrleistung könnten durch Elektro-Lastenrädern ersetzt werden. Durch kleine Änderungen in der Transportlogistik („letzte Meile“) und Ausweisung von ausreichend Ladezonen ließen sich auch bei der Paketzustellung erhebliche Anteile auf Pedelecs verlagern. Durch den Ersatz zahlreicher Fahrten von (derzeit dafür genutzten) Kleintransportern mit Dieselantrieb, wird auch ein merkbarer Beitrag zur Reduzierung der NOx-Belastung möglich. Auch bei den Pflegediensten gibt es bereits erfolgreiche Praxisbeispiele vom Einsatz von Pedelecs in innerstädtischen Quartieren.

An all diesen positiven Beispielen kann die Arbeitsgruppe „Wirtschaftsverkehr“ der E-Allianz anknüpfen und schnell zu umsetzbaren Ergebnissen kommen.

Die Förderung von Zweirädern ist im derzeitigen Förderprogramm nicht vorgesehen. Für den Bereich Lastenräder und auch bei Sonderräder für Mobilitätseingeschränkte wäre es aber sinnvoll, sie in die Förderung aufzunehmen. Gerade für Mobilitätseingeschränkte Personen ist der Kauf von Spezialfahrzeugen ein erheblicher Kostenaufwand. Die Bezuschussung könnte hier die Kaufentscheidung positiv beeinflussen.

Zum Schluss ist es auch ein wichtiges Signal, wenn der Oberbürgermeister über den Städtetag darauf dringt, die Höchstgeschwindigkeit der Pedelecs von derzeit 25 km/h auf 30 km/h anzuheben. Für einigermaßen sportliche Radler ist diese Abregelung der Unterstützung durch den Motor häufig ein Ärgernis, da die 25 km/h auf ebener Strecke sehr leicht erreicht werden. Für viele wäre die Erhöhung der Endgeschwindigkeit auf 30 km/h ein deutlicher Zeitgewinn gerade auf längeren Strecken.

Fraktion Die Grünen-rosa liste

Initiative:

Dominik Krause

Sabine Nallinger

Sabine Krieger

Herbert Danner

Paul Bickelbacher

Mitglieder des Stadtrates