Antrag | 30.04.2015

Antragspaket Elektromobilität Teil 3

ÖPNV

Um für die Fortschreibung des IHFEM im Jahr 2018 weitere Handlungsoptionen zu erschließen, wird die MVG gebeten, dem Stadtrat bis Ende 2016 umfassend über folgende Punkte zu berichten:

1) Den Einsatz von Hybridfahrzeugen im Fuhrpark der MVG, sowie in anderen Großstädten, die hier Vorreiter sind und der damit verbunden Reduktion von Schadstoffen und Lärmemission, der Wirtschaftlichkeit und der Zuverlässigkeit.

2) Den Einsatz der bisherigen Elektrobusse im Fuhrpark der MVG sowie vergleichbarer Fahrzeuge in anderen Großstädten die hier Vorreiter sind und der damit verbunden Reduktion von Schadstoffen und Lärmemission, der Wirtschaftlichkeit und der Zuverlässigkeit.

3) Die Erfahrungen anderer (vornehmlich asiatischer) Großstädte mit dem Einsatz von Elektrobussen basierend auf Energiespeicherung durch Supercaps und somit der Aufladung durch an den Haltestellen eingelassenen Induktionsschleifen. Außerdem wird darum gebeten, diese im Vergleich zu herkömmlichen Lithium-Ionen-Akkus in Bezug auf Wirtschaftlichkeit darzustellen.

Begründung:

Besonders im Bereich des Busverkehrs sind durch die Umstellung auf Elektrofahrzeuge Verbesserungen bezüglich Lärm- und Schadstoffemissionen möglich. Während in Deutschland die Nutzung von Elektro- und Hybridbussen eher zögerlich vorangeht, scheinen asiatische Großstädte hier aktuell Maßstäbe zu setzen. Neben den zu lande gängigen Lithium-Ionen Akkus wird dort nach Berichten vor allem auf eine ganz andere Speichertechnologie gesetzt: sogenannte „Supercaps“ (Superkondensatoren). Diese können zwar im Vergleich nur geringere Mengen an Energie speichern und müssen darum per Induktionsschleife innerhalb weniger Sekunden an Haltestellen aufgeladen werden, weisen dafür aber eine deutlich höhere Lebensdauer bezüglich der Ladezyklen auf und sind günstiger und nachhaltiger in der Herstellung.

Innerstädtischer Wirtschaftsverkehr

1) Im Rahmen der Neukonzeption der Großmarkthalle wird ein Emobilitätskonzept für die Münchner Markthallen erstellt. Die bereits im ersten Gutachten zur Neukonzeption gemachten Ausführung zur Elektromobilität werden dabei aufgegriffen. Ansatzpunkte sollten außerdem zum einen die Umstellung der für den Großmarkthallenbetrieb notwendigen Fahrzeuge auf Elektroantrieb sein. Zum anderen sollte eine an der Entwicklung der nächsten Jahre orientierte Ladeinfrastruktur, die dafür benötigte Netzauslegung sowie auch die Erzeugung des benötigten Stroms über eigene PV-Anlagen aufgebaut werden, die eventuell auch über den reinen Kundenkreis der Martkhallen hinaus genutzt werden könnte.

2) Die Landeshauptstadt München zeichnet künftig alle 2 Jahre Unternehmen aus, die ihren Fuhrpark mit der meisten Ambition auf Elektrofahrzeuge umstellen.

3) Die zeitlich befristete Ausgabe kostenloser Parkausweise für Handwerksbetriebe, Soziale Dienste und Handelsvertreter, die emissionsfreie Fahrzeuge nutzen, wird auf Grund zwischenzeitlicher gesetzlichen Änderungen (Elektromobilitätsgesetz – EmoG) erneut geprüft.

4) Bei der ihm Rahmen des IHFEM zu gründenden E-Allianz werden speziell auch Kurier- und Zustellerdienst. eingebunden.

Begründung:

1) Der innerstädtische und regionale Lieferverkehr der Großmarkthalle bietet optimale Voraussetzungen für den Einsatz von Elektrofahrzeugen. Mit dem Umstieg auf Elektrofahrzeuge könnten viele ältere zum größten Teil mit Diesel betriebene Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß ersetzt werden. Dadurch ließe sich die innerstädtische Umweltbelastung erheblich minimieren. Der zentrale Standort der zukünftigen Großmarkthalle bietet zudem die Möglichkeit, die nötigen Service- und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge an einem festen Standort zu bündeln, der auch über den direkten Kundenkreis der Markthallen hinaus, genutzt werden könnte. Bereits bei den Voruntersuchungen zur neuen Großmarkthalle wurde das Thema Elektromobilität als wichtiger Baustein des neuen Konzeptes gesehen. Innenstadtnah könnte die Stadt mit den Markthallen hier ein Leuchtturmprojekt der Münchner Elektromobilität generieren.

2) Fahrzeuge des innerstädtischen Wirtschaftsverkehr sind Viel-Emittenten – die Umstellung dieser liegt also besonders im öffentlichen Interesse. Eine solche Preisvergabe schafft neben dem wirtschaftlichen Aspekt weitere Anreize.

3) Handwerkerfahrzeuge sind häufig Dieselbetrieben und sind Mitverursacher der Überschreitungen der NOx-Werte in München. Eine zeitlich befristete kostenlose Ausgabe von „Handwerkerausweisen“ ist ein sinnvoller Anreiz für die Umstellung auf emissionsfreie Fahrzeuge und damit aktiver Beitrag zur Luftreinhaltung. Die rechtliche Grundlage für den „Handwerkerausweis“ ist in der Straßenverkehrsordnung (§46 Absatz 1 Satz 1 Nr. 11) zu finden. Dort sind diverse Ausnahmegenehmigung und Erlaubnisse, nicht jedoch Fragen der Erhebung von Gebühren geregelt. Dennoch kam die Verwaltung bei ihrer rechtlichen Beurteilung eines Antrages, der eine zeitlich befristete kostenlose Ausgabe von „Handwerkerausweisen“, forderte zum Ergebnis, dass die nicht möglich wäre. Mittlerweile ist das Elektromobilitätsgesetz, welches diverse Ausnahmegenehmigung für emissionfreie Fahrzeuge vorsieht, verabschiedet. Eine erneute Prüfung wurde bereits von der Verwaltung als sinnvoll erachtet.

4) Kurier- und Zustellerdienste nutzen zum größten Teil mit Diesel betriebene Fahrzeuge. Sie sind Mitverursacher der Überschreitungen der NOx-Werten in München und damit mit die bedeutensten Adressaten für die Umstellung auf Elektromobilität. Häufig werden Pakete (vergeblich) mehrfach versucht zuzustellen, es kann auch vorkommen, dass an einem Tag Zustellungen von mehreren Anbietern an eine Adresse vorkommen. Pilotprojekte kommen zum Ergebnis, dass wesentliche Teile dieser Verkehre durch modifizierte Logistikkonzepte vermeidbar sind und zu wesentlichen Teilen auch durch Pedelecs ersetzt werden können.

Städtischer Fuhrpark

Die Landeshauptstadt hat mit ihrem eigenen Fuhrpark die Möglichkeit, eine Vorbildfunktion bezüglich der Umstellung auf Elektrofahrzeuge einzunehmen. Dafür sind zeitnah Maßnahmen zu treffen:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, bis Ende 2016 die Beschaffungsrichtlinie für den städtischen Fuhrpark so weiterzuentwickeln, dass Neufahrzeuge standardmäßig als Elektrofahrzeuge beschafft werden, sofern geeignete Fahrzeuge auf dem Markt verfügbar sind. Die Beschaffungsrichtlinie wird Bestandteil des nächsten IHFEM 2018 und soll ab 2018 gelten. Der Verzicht auf Elektrofahrzeuge sollte nur dann möglich sein, wenn entweder keine gleichwertigen Fahrzeuge zur Verfügung stehen oder unverhältnismäßig hohe Kosten gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor bestehen. Neben den reinen Beschaffungkosten sollen in die Wirtschaftlichkeitsberechnung auch die Betriebs- und Unterhaltskosten sowie die Lebensdauer der Fahrzeuge eingehen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt dem Stadtrat zu berichten, welche der in der Landeshauptstadt München eingesetzten „Spezialfahrzeuge“ als reine Elektrofahrzeuge oder Hybride ersetzbar sind. Bezüglich Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit sollen dabei vor allem Erfahrungen aus anderen Städten eingeholt werden. Da speziell im Bereich der Straßenreinigung sehr erfolgreiche Beispiele aus Dresden bekannt sind, sollen in einem Pilotprojekt mindestens 2 solche Fahrzeuge beschafft werden.

Die Ergebnisse dieser Maßnahmen sollen als Grundlage für eine umfangreichere Umstellung von städtischen „Spezialfahrzeugen“ auf Elektrofahrzeuge mit der Fortschreibung des IHFEM im Jahr 2017 dienen.

Begründung:

Nachdem sowohl die Stadt selbst, als auch andere deutsche Großstädte bisher hauptsächlich positive Erfahrungen mit Elektrofahrzeugen gemacht haben, erscheinen die derzeit geplanten Vorsätze für den städtischen Fuhrpark wenig ambitioniert. Wenn die Stadt Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen zum Umstieg auf Elektromobilität animieren möchte, muss sie selbst mit gutem Vorbild vorangehen.

Laden und Parken

1) Die Verwaltung wird beauftragt, in der Stellplatzsatzung eine verbindlichen Zahl von Einstellplätze mit einer Stromzuleitung für die Ladung von Elektro-Fahrzeugen festzulegen.

2) Zuschüsse für den Bau von Anwohnerstellplätzen werden an die Erstellung eines entsprechenden Anteils von Einstellplätzen mit einer Stromzuleitung für die Ladung von Elektro-Fahrzeugen gebunden.

3) Entsprechend §3 Elektromobilitätsgesetz (EmoG) werden in Parklizenzgebieten jährlich 1% der öffentlichen Stellplätze für emissionsfreie Anwohner- und Besucher-Fahrzeuge reserviert.

Begründung:

Heute gebaute (Tief-)Garagenstellplätze werden auch noch in der postfossilen Zeit genutzt werden. Es ist daher sinnvoll, diese bereits heute mit Stromzuleitungen für die Ladung von Elektro-Fahrzeugen zu versehen. Am besten lässt sich dies in der Stellplatzsatzung, wie es beispielsweise in Offenbach geschehen ist, regeln. Wie in Offenbach sollen 25% der neu errichteten Stellplätze mit Stromzuleitungen versehen sein, die restlichen sollten so hergestellt werden, dass diese ohne großen Aufwand nachrüstbar sind.

Mit dem Elektromobilitätsgesetz ist es jetzt möglich, Stellplätze für emissionsfreie Fahrzeuge zu reservieren. Um die Bereitschaft für E-Fahrzeuge zu fördern, ist es sinnvoll mit der Reservierung von Stellplätzen im öffentlichen Raum zu beginnen. Dies wären jährlich ca 750 Stellplätze im Jahr in den Parklizenz-Gebieten. Dieser „Verlust“ an Stellplätzen für Autos mit Verbrennungsmotor kann durch eine bessere Nutzung privater Stellplätzen in Parklizenz-Gebieten kompensiert werden. Auch die Vergabe von (derzeit ca. 2000 Parklizenzen) für Anwohner mit Zweitwohnsitz, die 2011 probeweise eingeführt wurde, kann wieder zurückgenommen werden.

Fraktion Die Grünen-rosa liste

Initiative:

Dominik Krause

Sabine Nallinger

Sabine Krieger

Herbert Danner

Paul Bickelbacher

Mitglieder des Stadtrates