Pressemitteilung | 19.07.2012

AsylbewerberInnen sollen erhöhte Leistungen sofort erhalten

P R E S S E M I T T E I L U N G

AsylbewerberInnen sollen erhöhte Leistungen sofort erhalten

AsylbewerberInnen in München sollen bereits ab 1. August 2012 die erhöhten Leistungen erhalten, die ihnen nach dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zustehen. Das ist der Inhalt eines Antrag zur Dringlichen Behandlung von Grünen-Fraktionschef Siegfried Benker.

Benker verwies zur Begründung auf den nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung sofort – und in entsprechenden Fällen sogar rückwirkend – bestehenden Rechtsanspruch der Asylbewerber auf Bargeld in Höhe von mindestens 130 € im Monat. Auf den rückwirkend zum 1.1.2011 bestehenden Anspruch auf Nachzahlung sollen die Flüchtlinge hingewiesen werden. Benker beantragt außerdem, die Stadtspitze möge mit der Regierung von Oberbayern Verhandlungen aufnehmen um die demütigenden Sachleistungen abzuschaffen und insgesamt auf Geldleistungen umzustellen.

Siegfried Benker: „Über Jahre hinweg haben wir Grüne immer wieder die Erhöhung der Leistungen für Flüchtlinge angemahnt. Jetzt hat uns das Bundesverfassungsgericht Recht gegeben und unmissverständlich festgestellt: Den AsylbewerberInnen stehen die Regelsätze von Hartz IV zu – und zwar sofort. Die Stadt muss diese Regelung daher unverzüglich umsetzen und zunächst zumindest das Taschengeld so erhöhen, dass zusammen mit den Sachleistungen die Regelsätze des SGB II erreicht werden. Dies müsste im ersten Schritt mindestens eine Verdreifachung des Taschengeldes bedeuten, das gegenwärtig ca. 40 € beträgt.

In einem zweiten Schritt soll die Stadt München mit dem Freistaat Bayern verhandeln um die demütigende Ausgabe von Sachleistungen im Zuge der anstehenden Neuregelungen abzuschaffen und insgesamt auf die Ausgabe von Geldleistungen zu drängen. Auch das würde dem Geist des Urteils des Bundesverfassungsgerichts entsprechen, welches klar formuliert hat: „Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“