Pressemitteilung | 06.05.2009

Auch Behinderte haben ein Recht auf Sexualität!

P R E S S E M I T T E I L U N G

Grüne fordern Änderung der Sperrbezirksverordnung
Auch Behinderte haben ein Recht auf Sexualität!

Müssen Behinderte in München grundsätzlich auf sexuelle Dienstleistungen verzichten? Die Stadtratsfraktion Die Grünen – rosa liste hat jetzt ein Schreiben des Behindertenbeirats aufgegriffen, in dem geschildert wird, wie die Münchner Sperrbezirksverordnung genau diese Wirkung entfaltet. In einem Antrag fordert Fraktionschefin Lydia Dietrich daher, bei der Regierung von Oberbayern eine Änderung der Sperrbezirksverordnung zu beantragen, um Prostituierten auf Bestellung von Kunden nach vorheriger Vereinbarung, den Besuch von behinderten Kunden in deren Räumen und Einrichtungen genehmigen zu können.

Lydia Dietrich: „Das Schreiben des Behindertenbeirats belegt klar und deutlich, welche Konsequenzen die ausgeuferte Münchner Sperrbezirksverordnung für Behinderte hat: Da viele von ihnen innerhalb des Sperrbezirks wohnen und die meisten Bordelle nicht barrierefrei sind, kommt die Sperrbezirksverordnung für sie staatlich verordneter Enthaltsamkeit gleich. Dies kann nicht angehen – auch Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen. Was in anderen bundesdeutschen Städten längst praktiziert wird – ein liberaler Umgang mit dem Thema Prostitution – sollte auch in München verwirklicht werden.“