Antrag | 23.07.2013

Barrierefreie Wahlen in München

Anfrage

Die Teilnahme an politischen Prozessen gehört zu einem selbstbestimmten Leben unabdingbar dazu. Die UN-Behindertenrechtskonvention sieht die gleichberechtigte und umfassende politische Teilhabe von Menschen mit Behinderung vor. Neben den Möglichkeiten Informationen zu erhalten, zählt das aktive und passive Wahlrecht zu den wichtigsten demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten.

Wichtig ist dabei, alle WählerInnengruppen zu betrachten, die auf Barrieren treffen können:

  • Menschen mit Gehbehinderung (mit Gehhilfe)
  • Menschen, die im Rollstuhl sitzen
  • blinde Menschen oder Menschen mit Sehbehinderung
  • Menschen mit Lernbehinderung
  • ältere Menschen

Wir sind der Meinung, dass spätestens die Kommunalwahl 2014 in München barrierefrei durchzuführen ist und stellen deshalb folgende Fragen:
Barrierefreie Wahlräume allgemein:

  • Wie viele Wahlräume für die Kommunalwahl 2014 sind barrierefrei und wie stellt die Verwaltung sicher, dass sie es sind?
  • Mit welchen Maßnahmen will man den Anteil barrierefreier Wahlräume erhöhen?
  • Welche Kriterien legt die Verwaltung zugrunde, um zu beurteilen, ob ein Wahlraum barrierefrei ist oder nicht?
  • Können Menschen im Rollstuhl z. B. auf einer Rampe durchgehend und ohne Zwischenstufen den Wahlraum erreichen?
  • Werden auch Alternativen geprüft wie beispielsweise Alten- und Servicezentren, Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser oder Einrichtungen der Behindertenhilfe?

 

Barrierefreies Wählen für Menschen mit Sehbehinderung:

  • Wie wird die barrierefreie – geheime – Wahl für Menschen mit Sehbehinderung sichergestellt?
  • Bei welchem Prozentsatz der Wahlräume werden Beschilderungen oder Leitsysteme auch Menschen mit Sehbehinderung gerecht?
  • Wie viele Wahlkabinen haben eine Ausleuchtung, die den Anforderungen von Menschen mit Sehbehinderungen gerecht wird?
  • Gibt es Wahlschablonen für Blinde, damit eine geheime Wahl möglich ist?

 

Weitere Fragen:

  • Welche Wahlmöglichkeit gibt es für AnalphabetInnen?
  •  In wie vielen Wahlräumen gibt es Wahlkabinen, deren Schreibfläche mit unterschiedlichsten Rollstühlen unterfahrbar ist?
  • Werden WahlhelferInnen für die Unterstützung von Menschen mit Einschränkungen und Behinderungen geschult? Wenn ja, wie?
  • Achtet die Verwaltung darauf, dass als barrierefrei ausgewiesene Wahlräume auch vom jeweiligen Wohnort aus barrierefrei erreichbar sind? (z.B. Behinderten­park­plätze, Entfernung zur nächsten barrierefrei nutzbaren öffentlichen Nahverkehrsverbindung)
  • Welche Möglichkeiten haben ortsgebundene (immobile) Menschen, an Wahlen teilzunehmen?
  • Wie macht die Verwaltung bei nicht (vollständig) barrierefreien Wahlräumen deren Einschränkungen bekannt? Und wird dabei in solchen Fällen auf benachbarte, komplett barrierefreie Wahlräume hingewiesen?
  • Ist der Barrierefreiheitsgrad jedes Wahlraums für die Bürger z. B. im Internet in einfacher, übersichtlicher Weise abrufbar?
  • Sind die Websites der Stadt bzw. des Wahlamtes mit Informationen über Wahlen – sowohl im Vorfeld als auch zu Ergebnissen – durchgehend barrierefrei? Gibt es Überlegungen, um dies sicher zu stellen?

 

Initiative:
Anja Berger
Jutta Koller