Pressemitteilung | 11.12.2018

Bedrohungsmanagement – welche Rolle spielt die Stadt?

P R E S S E M I T T E I L U N G

Der stellvertretende Vorsitzende der grün-rosa Fraktion, Dominik Krause, hat die Mitarbeit städtischer Behörden in der „Koordinierungsgruppe Bedrohungsmanagement“ kritisiert. Laut Presseberichten (AZ vom 7.12.2018) kooperiert das Kreisverwaltungsreferat in diesem Gremium mit der Polizei, wobei einzelne Personen nach bisher nicht näher definierten Kriterien einer „Risikobewertung“ unterzogen, als „gefährlich“ eingestuft und offenbar intensiv überwacht werden. Krause bemängelt außerdem, dass der Stadtrat nicht mit dieser Form der Zusammenarbeit befasst wurde. In einer Anfrage erkundigt sich Krause nach Sinn und Zweck des dem „Bedrohungsmanagement“ zu Grunde liegenden Konzepts, nach den Kriterien, die zur verstärkten Überwachung Einzelner führen und nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, die beachtet werden müssen, wenn die Stadt München Daten über einzelne Personen zur Verfügung stellt.
Krause fragt außerdem, wie die Erfassung von zwangsweise in der Psychiatrie untergebrachten und wieder entlassenen Personen mit dem neu gefassten und dabei deutlich entschärften Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz in Übereinstimmung zu bringen ist, das nur noch ein anonymisiertes Meldeverfahren vorsieht.
Eine weitere Frage beschäftigt sich mit der Anwendung des Programms „Precobs“, das der statistischen Vorhersage von Verbrechen dient. Laut Aussage der Polizei München von 2014 sucht man mit dem Programm „[…] Massenphänomene, keine Individuen“ – doch im Prinzip ist auch die Suche nach einzelnen Personen möglich – und für die Koordinierungsgruppe Bedrohungsmanagement vielleicht eine Versuchung. Darüber hinaus will Krause wissen, ob die Risikobewertung einzelner Personen dazu genutzt werden kann, Personen auf Grundlage des neuen Polizeiaufgabengesetzes präventiv in Gewahrsam zu nehmen.
Dominik Krause: „Das Kreisverwaltungsreferat steht in der Pflicht zu erklären, wie es diese deutlich wahrnehmbare Verschiebung der sicherheitspolitischen Koordinaten in der Stadt begründet und warum der demokratisch gewählte Stadtrat dabei übergangen wurde. Sofern das Bedrohungsmanagement sich mit der Risikobewertung einzelner Personen befasst – und sich dabei, so das Zitat einer Polizistin, am ‚Bauchgefühl‘ orientiert – sind viele Fragen offen: nach der Rechtsgrundlage, dem Datenschutz nach Möglichkeiten des Missbrauchs und warum die Stadt es sich zur Aufgabe macht, sich an diesem zweifelhaftem Verfahren zu beteiligen.“