Antrag | 02.10.2018

Der Berg kreißt und gebiert eine Maus: Was hat der Wohnungsgipfel für München gebracht?

Antrag

Die Verwaltung berichtet dem Stadtrat in Form einer Bekanntgabe, welche Auswirkungen die Ergebnisse des Wohnungsgipfels am 21. September 2018 für die MieterInnen in München haben werden.

 

Begründung:
Am 21. September wurden auf dem Wohnungsgipfel in Berlin Beschlüsse gefasst, die auch für Münchens Mieter bedeutsam sein könnten. Kommunen können Grundstücke des Bundes, die im Grunde allen Bürgern gehören, und somit grundsätzlich dem Gemeinwohl dienen sollten, günstiger erwerben. Beim Wohngeld und Mietspiegel wird es Änderungen im Detail geben. In der Summe erkennt man, dass seit vielen Jahren erhobene Forderungen zumindest wahrgenommen wurden. Auch steuerliche Entlastungen sind beim Mietwohnungsbau vorgesehen. Einige jetzt geplante Maßnahmen standen bereits im Koalitionsvertrag von 2012, wurden jedoch nicht umgesetzt.

Insbesondere dargestellt werden sollen:

  • wann die einzelnen Maßnahmen umgesetzt werden sollen;
  • ob sich die vergünstigte Abgabe von Bundesflächen nur auf die der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beziehen oder auf alle, beispielsweise jene der Bahn oder des Eisenbahnvermögens, die dem Verkehrsministerium unterstehen und deren bald ablaufende Erbpacht in München tausende noch bezahlbare Wohnungen betrifft;
  • ob die Vergünstigung nur für den geförderten Wohnungsbau oder auch für den preisgedämpften konzeptionellen Wohnungsbau gilt;
  • ob die Vergünstigung nur für Kommunen gilt oder auch für andere Akteure, die Wohnungen dauerhaft dem spekulativen Wohnungsmarkt entziehen, wie beispielhaft Wohnbaugenossenschaften oder Miethäusersyndikate;
  • inwieweit auch künftig Mieten in den Mietspiegel einfließen werden, die eigentlich auf Grund der Mietpreisbremse gar nicht zulässig wären;
  • ob künftig die Mieten des geförderten und preisgedämpftem Wohnungsbaus, die sich am Mietspiegel orientieren, selbst in den Mietspiegel einfließen werden
  • inwieweit das Paradox, dass wegen der niedrigen Einkommens- und Anrechnungsgrenzen gerade in Gebieten mit hohen Mietpreisen nur wenige Wohngeld bekommen, aufgehoben wird.
  • ob der Verwaltungsaufwand beim Wohngeld reduziert wird, damit die Verwaltungskosten künftig deutlich niedriger als das ausbezahlte Wohngeld sein werden;
  • in welchem Umfang die geplanten Steuererleichterungen den städtische Wohnbaugesellschaften und Baugenossenschaften zu Gute kommen werden;
  • ob die Bauherren, die auf den SoBoN-Flächen sog. KMB-light Mietwohnungen erstellen, die Steuererleichterungen nutzen können;
  • inwieweit die MieterInnen, beispielsweise durch eine „Weitergabe“ der besseren Abschreibungsmöglichkeiten in Form eines limitierten Eingangsmietzins oder beschränkter Mieterhöhungen profitieren.

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Bearbeitung unseres Antrages.

Fraktion Die Grünen-rosa liste
Initiative:
Gülseren Demirel
Katrin Habenschaden
Anna Hanusch
Paul Bickelbacher
Hep Monatzeder
Herbert Danner

Mitglieder des Stadtrates