Pressemitteilung | 21.03.2019

Besserer Mieterschutz durch grundlegende Reform der Erhaltungssatzung

P R E S S E M I T T E I L U N G

„Die Münchner Erhaltungssatzungen werden den für viele Mieterinnen und Mieter  real existierenden Verdrängungsrisiken nicht mehr gerecht. Sie müssen dringend angepasst werden, um in der aktuellen, von Spekulation und Luxusmodernisierung geprägten Situation noch ausreichende Schutzwirkung zu entfalten.“ Mit diesen Worten begründet Stadträtin Anna Hanusch ein fünfteiliges Antragspaket, mit dem die Fraktion Die Grünen – rosa liste die Erhaltungssatzungen reformieren will.

Zu einer Reform gehört nach Auffassung von Hanusch vor allem eine grundsätzliche Veränderung der Datenerhebung (>>>Antrag), mit der die Erhaltungswürdigkeit des sozialen Milieus festgestellt wird. Bisher stützt sich das Verfahren wesentlich auf statistische Sekundärdaten, die zu Ungenauigkeiten und damit zu Verzerrungen führen – etwa weil die Kaufkraftdaten der Gesellschaft für Konsumforschung nur im Postleitzahlbereich vorliegen und interpoliert werden müssen. Außerdem werden diese Daten oft auf Basis von Kreditkartenkäufen ermittelt, wodurch niedrige Einkommen unterrepräsentiert sind. Hanusch fordert daher, auch Primärdaten zu nutzen, die von oder im Auftrag der Stadt durch Befragungen erhoben werden. Anna Hanusch: „Ein Milieu lässt sich nur unzureichend durch Sekundärdaten beschreiben. Zusätzliche, qualitative Daten, beispielsweise der Bezug zum Viertel oder die Nutzung der wohnortnahen sozialen Infrastruktureinrichtungen sind hierfür ebenfalls von Bedeutung.“

Hanusch beantragt außerdem, die Geltungsdauer von Erhaltungssatzungen grundsätzlich unbegrenzt festzuschreiben. Anna Hanusch: „Entgegen der bisherigen Praxis, die alle fünf Jahre einen neuen Beschluss erfordert, kann die gesetzliche Pflicht zu regelmäßiger Überprüfung der Zweckmäßigkeit der jeweiligen Satzung auch ohne deren zeitliche Begrenzung erfüllt werden – so wird etwa in Berlin verfahren. Dieses Vorgehen drückt auch besser den Willen aus, das Milieu und die soziale Mischung in den Erhaltungssatzungsgebieten tatsächlich dauerhaft vor Verdrängung zu schützen.“

In einem weiteren Antrag fordert Hanusch, bei den in den letzten 10 Jahren aus der Erhaltungssatzung „entlassenen“ Gebieten zu untersuchen, ob sie auf Basis der neuen Kriterien wieder in die angrenzenden Erhaltungssatzungsgebiete aufgenommen werden können. Anna Hanusch: „Wenn Erhaltungssatzungen nicht verlängert werden, dann meist deswegen, weil auf Grundlage der alten Kriterien schon ein so hohes Maß an Verdrängung ermittelt wird, dass ein „Milieuschutz“ nicht mehr begründbar sei. Bei einer Reform der Prüfkriterien, die den durchaus realen Verdrängungsdruck für die Mittelschicht in diesen Gebieten besser erfasst, müssten viele dieser Gebiete wieder unter die Erhaltungssatzung fallen.“

Antrag Nr. 4 widmet sich der Einbeziehung von Haushalten in genossenschaftlichen Wohnungen in die Erhaltungssatzungsgebiete. Bisher werden diese i.d.R. aus Erhaltungssatzungsgebieten ausgeklammert, weil die Verwaltung davon ausgeht, dass ihnen keine Verdrängungsgefahr droht. Für das Milieu eines Viertels sind sie jedoch sehr wohl prägend. Anna Hanusch: „Bei den Eisenbahnergenossenschaften beispielsweise läuft die Erbpacht in wenigen Jahren ab, und es ist bisher nicht erkennbar, dass das zuständige Bundesverkehrsministerium den preiswerten Wohnraum auf Dauer erhalten will. Der Verkauf der Flächen an Investoren ist eine wahrscheinliche Option – mit den bekannten Folgen: Verkauf zu Höchstpreisen an private Investoren mit hoher Verdrängungsgefahr für die Mieter nach dem Modell GBW-Wohnungen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Die Aufnahme dieser Wohnungen in ein Erhaltungssatzungsgebiet könnte eine Lösung des Problems sein.“

Der fünfte und letzte Antrag schlägt vor, in Pasing ein Pilotprojekt für eine Erhaltungssatzung nach den neuen Kriterien zu erlassen.