Antrag | 28.10.2011

Besseres Verkehrsklima 1 / Radverkehr entzerren – Öffentlichkeitsarbeit für mehr Radverkehr auf der Fahrbahn

Antrag
Besseres Verkehrsklima 1 / Radverkehr entzerren – Öffentlichkeitsarbeit für mehr Radverkehr auf der Fahrbahn

1. Die LH München informiert in ihrer Kampagne zur Radlhauptstadt München die Radlerinnen und Radlern, dass Sie bei Radwegen, die nicht der Benutzungspflicht unterliegen, auch die Fahrbahn nutzen dürfen.

2. Die LH München informiert die Kfz-Lenkerinnen und Lenkern, dass Radlerinnen und Radler bei Radwegen, die nicht der Benutzungspflicht unterliegen, die Fahrbahn nutzen dürfen.

3. Die LH München wirbt bei Kfz-Lenkerinnen und Kfz-Lenkern dafür, dass sie beim Überholen einen ausreichenden Abstand von 1-1,5 m einhalten.

4. Die LH München fordert in ihrer Kampagne zur Radlhauptstadt die Radlerinnen und Radler auf, nicht illegal den Gehsteig zu nutzen, sondern die Fahrbahn.

5. Die LH München verbessert dort, wo häufig illegal auf dem Gehsteig geradelt wird, die Situation für den Radverkehr z.B. in Form von Schutzstreifen oder und/oder reduziert die zulässige Höchstgeschwindigkeit für den Kfz-Verkehr.

Begründung:

Mit der Zunahme der Radlerinnen und Radler werden deren Ansprüche auch immer unterschiedlicher, denn über viele Jahr hinweg sorgten immer bessere Gangschaltungen bei sportlichen Radlerinnen und Radlern für immer höhere Geschwindigkeiten und damit auch weitere Distanzen, die mit dem Rad anstatt mit dem Auto zurückgelegt werden. Ein weiterer Schub in diese Richtung dürfte mit der zunehmenden Verbreitung von Pedelecs zu erwarten sein. Die Geschwindigkeiten beim Radverkehr bewegen sich zwischen 10 km/h und 30 km/h. Somit ist die Geschwindigkeitsdifferenz beim Radverkehr größer als beim Fuß- und beim Autoverkehr. Die vielen schmalen Münchner Radwege, die aus Zeiten stammen, als weniger und langsamere Fahrräder unterwegs waren, sind den modernen Anforderungen nicht gewachsen und können nicht alle auf einmal verbreitert werden. Häufig ist der Platz auch nicht vorhanden. Da sie zu schmal sind, sollten diese Radwege – bis auf wenige Ausnahmen, z.B. bei einem hohen Schwerverkehrsanteil – nicht der Benutzungspflicht unterliegen, das heißt Radlerinnen und Radler sollten die Wahl haben, auf dem schmalen Radweg oder auf der Fahrbahn zu radeln.

1. Radfahrerinnen und Radfahrern ist häufig nicht bewusst, dass sie bei Radwegen, die nicht benutzungspflichtig sind, die Wahl haben, entweder die Fahrbahn oder den Radweg zu nutzen. Angesichts der großen Geschwindigkeitsdifferenzen beim Radverkehr unterstützt die Maßnahme eine wünschenswerte Entzerrung des Radverkehrs auf diesen meist zu schmalen Radwegen: Schnellere Radlerinnen und Radler nutzen eher die Fahrbahn, und gemütlich Fahrende verbleiben eher auf dem nicht benutzungspflichtigen Radweg. Die Maßnahme verbessert das Verkehrsklima unter den Radlerinnen und Radlern und schützt auch Fußgängerinnen und Fußgänger auf dem dem Radweg benachbarten Gehweg.

2. Kfz-Lenkerinnen und Kfz-Lenkern ist häufig nicht bewusst, dass bei Radwegen, die nicht benutzungspflichtig sind, Radlerinnen und Radler die Wahl haben, entweder die Fahrbahn oder den Radweg zu nutzen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit sollen Kfz-Lenkerinnen und -Lenker darauf hingewiesen werden, dass der Radverkehr hier berechtigt die Fahrbahn nutzt, so dass Radlerinnen und Radler seltener angehupt oder bedrängt werden. Die Maßnahme verbessert des Verkehrsklima zwischen Radlerinnen und Radlern und Kfz-Lenkerinnen und Kfz-Lenkern.

3. Ein wesentlicher Grund für Radlerinnen und Radler, die Fahrbahn zu meiden, sind zu geringe Abstände beim Überholen durch den Kfz-Verkehr. Die Rechtssprechung sieht hier im Regelfall einen Abstand von 1,5 m als angemessen an. Bei geringeren Geschwindigkeiten in Tempo-30-Zonen ist evtl. auch ein Abstand von1 m akzeptabel. Öffentlichkeitsarbeit zur Einhaltung des Abstandes beim Überholen verbessert sowohl das Verkehrsklima zwischen dem Fuß- und Radverkehr (weil der Radverkehr seltener illegal die Gehsteige benützt) als auch das Klima zwischen Radlerinnen und Radlern und Kfz-Lenkerinnen und Kfz-Lenkern.

4. Häufig ist den Radlerinnen und Radlern nicht bewusst, dass sie verbotenerweise auf dem Gehsteig radeln und Fußgänger dies als störend empfinden. Sehr häufig erscheint den Radlerinnen und Radlern allerdings auch die Fahrbahn als zu gefährlich, so dass ergänzend die unter Punkt 5 genannten Maßnahmen hinzukommen müssten. Die Maßnahme verbessert das Verkehrsklima zwischen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern zu Fuß und solchen auf dem Rad.

5. An einigen Stellen in der LH München entscheiden sich zahlreiche Radlerinnen und Radler bewusst für das illegale Radeln auf dem Gehsteig, weil Ihnen die Fahrbahn als zu gefährlich erscheint. Hier müssen die Maßnahmen über die Öffentlichkeitsarbeit hinausgehen, d.h., dass an vielen Stellen die Bedingungen für den Radverkehr verbessert werden müssen, um ein besseres Verkehrsklima zwischen allen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern zu erzielen. Diese Maßnahmen gehen in der Regel mit mehr Platz für den Radverkehr und/oder einer Senkung der Geschwindigkeit einher.

Fraktion Die Grünen – rosa liste
Initiative:
Paul Bickelbacher
Sabine Nallinger
Mitglieder im Stadtrat