Antrag | 11.12.2018

Beteiligung der LH München an der „Koordinierungsgruppe Bedrohungsmanagement“

Anfrage

Laut Berichterstattung der Münchner Abendzeitung arbeitet das Kreisverwaltungsreferat im Rahmen der „Koordinierungsgruppe Bedrohungsmanagement“ gemeinsam mit der Münchner Polizei derzeit an einem Konzept für ein kommunales Bedrohungsmanagement (>>>hier). Dabei werden laut des Presseberichts bereits jetzt einzelne Personen, die potentiell straffällig werden könnten, in den Fokus gerückt. Dieses Vorgehen stellt eine deutliche Änderung der bisherigen städtischen Linie, insbesondere des Kreisverwaltungsreferats, dar, bei der vor allem eine liberale Haltung im Vordergrund stand. Das wirft die Frage auf, wieso das Kreisverwaltungsreferat bereits jetzt im Rahmen der Koordinierungsgruppe an der Diskussion über die Risikobewertung einzelner Personen teilnimmt, ohne den Stadtrat über diese neue Ausrichtung informiert und eine Beschlussfassung dazu herbei geführt zu haben.

Daher fragen wir:

1. Wieso wurde der Stadtrat bisher nicht über die Mitarbeit des Kreisverwaltungsreferats in der „Koordinierungsgruppe Bedrohungsmanagement“ informiert und mit einem Beschluss für die Beauftragung der Entwicklung eines Konzept zum Bedrohungsmanagement und der Mitarbeit in Einzelfall-Diskussionen befasst? Gibt es jenseits einer solchen Beschlussfassung bereits einen politischen Auftrag, – dies zu tun?
– Was ist Inhalt und Ziel des Konzepts,.das erarbeitet werden soll?
– Bezüglich der diskutierten Risiko-Analyse über einzelne Personen:

2. Wie wurden die Einzelfälle identifiziert, die in der Koordinierungsgruppe bereits diskutiert wurden? Ist aus  Sicht des Kreisverwaltungsreferats die in der Berichterstattung zitierte Auswahl bereits ein solches  Identifikationskriterium („Es geht auch darum, aufs Bauchgefühl zu hören. Wenn man den Eindruck hat:  Mit dem stimmt was nicht, ist es wichtig, ihn nicht aus dem Blick zu verlieren.“)?

3. Hat die LH München hier Daten zur Verfügung gestellt? Falls ja: inwiefern ist das mit den städtischen Datenschutzrichtlinien und gesetzlichen Vorgaben vereinbar?

4. Wie wird die Liste der „Risiko-Personen“ erfasst? Wo und wie werden die diskutierten Analysen zu diesen Personen festgehalten? Welche Behörden haben darauf Zugriff?

5. Welche städtischen Referate und jeweiligen Abteilungen sind an der Arbeitsgruppe zu welchen Themen beteiligt?

6. Die bayerische Landesregierung hat den mittlerweile beschlossenen Gesetzesentwurf zum Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz nach massiver Kritik deutlich entschärft. So wurde auf eine Zentraldatei für die Erfassung sämtlicher zwangsweise in der Psychiatrie untergebrachten Personen verzichtet und lediglich ein anonymisiertes Meldeverfahren beschlossen. Laut Berichterstattung werden genau solche Fälle nun in der Koordinierungsgruppe diskutiert. Auf welcher Datenbasis findet dies statt?

7. Die Polizei München nutzt seit 2014 das Programm „Precobs“ zur statistischen Vorhersage von Verbrechen. Laut damaliger Aussage der Polizei München suche man mit dem Programm „[…] Massenphänomene, keine Individuen“. Doch prinzipiell ist dies möglich: So wird in anderen Ländern wie beispielsweise den USA auch auf abfotografierte Nummernschilder oder Funkzellenabfragen von Handys zugegriffen. Inwiefern ist die Aussage der Polizei München, das Programm nicht zur Erfassung von einzelnen Personen zu nutzen, noch aktuell? Ergibt sich durch die momentane Arbeit in der „Koordinierungsgruppe Bedrohungsmanagement“ eine Änderung an diesem Prozedere?

8. Kann die Risiko-Analyse über einzelne Personen dazu genutzt werden, Personen auf Grundlage des neuen Polizeiaufgabengesetzes präventiv in Gewahrsam zu nehmen?

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Beantwortung unserer Anfrage.

Initiative:
Dominik Krause
Dr. Florian Roth
Jutta Koller
Angelika Pilz-Strasser
Anja Berger

Mitglieder des Stadtrates