Antrag | 15.10.2009

Bezahlung der Reinigungskräfte in städtischen Einrichtungen und Gesellschaften überprüfen

A N T R A G

 

Die Stadtverwaltung wird gebeten zu überprüfen, wie sichergestellt werden kann, dass private Reinigungsfirmen, die von der Landeshauptstadt München mit der Reinigung in städtischen Einrichtungen (z.B. Schulen) und Tochtergesellschaften (z.B. Stadtwerke) beauftragt werden, ihren Reinigungskräften den Mindestlohn von 8,15 € zahlen.

Begründung:

Laut Mindestlohntarifvertrag für das Gebäudereinigungshandwerk (TV Mindestlohn) liegt der Mindestlohn für Reinigungskräfte in Bayern bislang bei 8,15 €. Am 30. September 2009 endete dieser Tarifvertrag. Die seit Januar 2009 laufenden Tarifverhandlungen sind im August nach sechs Verhandlungsrunden gescheitert . Die Landeshauptstadt München hat die Gebäudereinigung für etliche städtische Einrichtungen und Tochtergesellschaften an externe Reinigungsfirmen ausgelagert. Somit schließt die Stadt Verträge mit diesen Firmen, die dann die Reinigungskräfte anstellen. Die Stadt ist dadurch mit der Entlohnung der Reinigungskräfte zwar nicht direkt befasst, trägt aber indirekt die Verantwortung für die angemessene Bezahlung der Angestellten. Uns erreichen derzeit Gerüchte, wonach einige dieser Reinigungskräfte weniger als den bislang gültigen Mindestlohn von 8,15 € erhalten. Dieser reicht gerade zum Leben, (wenn auch nicht für die Altersvorsorge) zumal in einer Stadt wie München und sollte für alle Kräfte, die in städtischen Einrichtungen und Gesellschaften reinigen, gewährleistet sein.

Bündnis ’90/Die Grünen – rosa liste
Initiative:
Gülseren Demirel, Stadträtin
Lydia Dietrich, Stadträtin
Jutta Koller, Stadträtin