Antrag | 28.12.2018

Bezuschussung von KiTa-Gebühren durch den Freistaat und Bayerisches Familiengeld – Welche Konsequenzen entstehen hier für Münchner Familien?

(Anfrage) Die schwarz-orange Koalition auf Landesebene plant, die KiTa-Gebühren mit 100€/Monat zu bezuschussen. Zunächst soll ein Zuschuss für die ersten beiden Kindergartenjahre erfolgen, ab dem Jahr 2020 dann auch eine Bezuschussung im Krippenbereich. Für Letzteren plant die Staatsregierung laut Koalitionsvertrag diese „zweckgebunden an Eltern“1 zu gewähren. Es ist bisher unklar, wie diese 100€/Monat für die Familien gewertet werden. Zählen diese als Einkommen, welches u.a. bei allen möglichen Anträgen angegeben werden muss und auf ALG II Leistungen angerechnet wird? Die Pläne der neuen Koalition erzeugen hier vor allem Fragezeichen.
Gleiches gilt für das neu eingeführte Bayerische Familiengeld. Aus Sicht der Bayerischen Staatsregierung ist dieses Geld nicht als Einkommen zu werten und soll daher nicht auf ALG II Leistungen angerechnet werden. Aus Sicht des BMAS2 ist dies jedoch – auch nach Vorlage eines Rechtsgutachtens nicht unbedingt der Fall. Sollte das Familiengeld auf ALG II Leistungen angerechnet werden, so stellt sich die Frage, ob dies auch bei der Berechnung der KiTa-Gebühren als Einkommen geschehen müsste.

Wir fragen daher:

1.) Ist die Bezuschussung von 100€/Monat für die Kita-Gebühren als Einkommen zu werten?
2.) Wenn 1 bejaht wurde: Wird dieser Betrag dann auf ALG II Leistungen angerechnet und muss dieser Betrag dann auf allen Anträgen etc. bei welchen das aktuelle Einkommen verlangt wird, angegeben werden?
3.) Wenn 1 bejaht wurde: Muss dieser Betrag dann bei der Berechnung der KiTa-Gebühren von allen Familien als Einkommen angegeben werden?
4.) Wie ist die Haltung der Landeshauptstadt München hinsichtlich einer Bewertung des Bayerischen Familiengeldes als eine Art Einkommen?
5.) Wird das Bayerische Familiengeld derzeit vom Jobcenter als Einkommen gewertet und somit auf ALG II Leistungen angerechnet?
6.) Muss das Bayerische Familiengeld derzeit zur Berechnung der KiTa-Gebühren von allen Familien als Einkommen angegeben werden?
7.) Wenn 6 bejaht wurde: Was geschieht wenn Familien dies nicht tun?

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Beantwortung unserer Anfrage.

Initiative:

Jutta Koller
Sabine Krieger
Oswald Utz
Anja Berger
Dr. Florian Roth
Mitglieder des Stadtrates