Pressemitteilung | 17.10.2013

Bundesgericht erlaubt Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit – Grüne geben nicht auf

P R E S S E M I T T E I L U N G

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Stadt Nürnberg Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit nicht per eigener Satzung von ihren Friedhöfen ausschließen darf. Dies hat auch auf München Auswirkungen, wo entsprechende Beschlüsse ebenfalls schon getroffen, im Hinblick auf den mit Nürnberg anhängigen Rechtsstreit aber noch nicht in Satzungsform gegossen wurden. Die Richter urteilten, dass die Berufsfreiheit (in diesem Fall von Steinmetzen) nicht auf der rechtlichen Grundlage der Bayerischen Gemeindeordnung eingeschränkt werden könne, sondern einer unmittelbare gesetzliche Grundlage bedürfe.
Fraktionschefin Gülseren Demirel zeigte sich tief enttäuscht von dem Urteil. Gülseren Demirel: „Mit diesem Urteil werden die langjährigen Bemühungen Münchens und vieler anderer deutscher Kommunen um Längen zurückgeworfen. Doch wir werden nicht aufgeben. Wir wollen in München keine Grabsteine, die von unter unmenschlichen Bedingungen in Steinbrüchen schuftenden Kindern hergestellt wurden. Die Münchner Grünen werden jetzt auf ihre Abgeordneten in Berlin zugehen, damit eine ausreichende Gesetzesgrundlage für die Verbannung von Grabsteinen und anderen Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit geschaffen wird.“