Antrag | 09.09.2016

Carsharing ohne Diesel

Antrag

  1. Die LH München setzt sich in Rahmen der laufenden Stellungnahme der Bundesländer und Verbände zum „Carsharing-Gesetz“ dafür ein, dass die Kommunen auch weiterhin Parkgebühren erheben und diese nach Antriebsart differenzieren bzw. umweltschädliche Antriebsarten ausschließen können.
  2. Die LH München belegt neue Lizenzen – insbesondere beim Free-Floating-Car-Sharing – mit der Auflage, dass keine Diesel-Antriebe genutzt werden.

 

Begründung:

Ein kleiner, aber wachsender Baustein zur Reduzierung des Schadstoffbelastung in der Stadt wäre es, wenn die Carsharing-Flotten möglichst emissionsfrei, zumindest jedoch dieselfrei, unterwegs wären. Hierbei sollte die LHM darauf hinwirken, dass die Kommunen im geplanten Car-Sharing-Gesetz auch weiterhin Parkgebühren erheben und diese nach Antriebsart differenzieren können.
Derzeit zahlt in München ein vollflexibler Anbieter eine Parkgebühr von 900 Euro im Jahr, Elektromobile sind von Parkgebühren befreit. Die Vergabe neuer Lizenzen könnte die Stadt mit Auflagen versehen, die Dieselfahrzeuge ausschließt.

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Bearbeitung unseres Antrages.