Antrag | 14.01.2015

Damit das Wohngeld bei der nächsten Mieterhöhung nicht sinkt: Bemessungsgrenzen beim Wohngeld jährlich anpassen

(Antrag) Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich über die kommunalen Spitzenverbände im Gesetzgebungsverfahren zur Wohngeldnovelle dafür
einzusetzen, dass die  im Wohngeldgesetz festgelegten Miethöchstbeträge und Einkommensgrenzen künftig jährlich angepasst werden. Insbesondere in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten.

Begründung:
Die Miethöchstbeträge und Einkommensgrenzen beim Wohngeld werden mit der kommenden Wohngeldnovelle nach 6 Jahren Pause wieder erhöht. Bereits bei der letzten Wohngeldnovelle im Jahr 2009
hatte diese Vorgehensweise, die Anpassung erst nach einer langjährigen Pause vorzunehmen, zu einer massiven Antragssteigerung und sehr langen Bearbeitungszeiten geführt.
Viele MünchenerInnen hatten, in der Hoffnung durch die erfolgte Anpassung der Bemessungsgrenzen Wohngeld zu bekommen, einen Antrag gestellt. Nur jeder dritte Antrag war jedoch erfolgreich.
Auf Grund der lange gleichbleibenden  Miethöchstbeträge und Einkommensgrenzen sank die Zahl der bewilligten Anträge in München bis 2014 noch um um fast 20% (auf ca. 6200), während der Mietspiegel im gleichen
Zeitraum 20% gestiegen ist.

Auch dieses Jahr wird eine Verdoppelung der Anträge auf ca. 25.000 erwartet. Um den Antragsstau von 2009 zu vermeiden, wird die LH München zusätzliches Personal einstellen.
Die Zahl der bewilligten Anträge wird erwartungsgemäß wieder etwas steigen und dann – im Gegensatz zu den Mieten – die kommenden Jahre wieder kontinuierlich sinken.

Es ist daher ein Gebot der Vernunft  die bisherigen Praxis, die Bemessungsgrenzen jahrelang einzufrieren,
zu ändern und die Miethöchstbeträge und Einkommensgrenzen jährlich anzupassen. Insbesondere in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten.

Fraktion Die Grünen-rosa liste

Initiative:Gülseren Demirel, Jutta Koller (Mitglieder des Stadtrates)