Antrag | 23.10.2018

Demokratische Spielregeln einhalten: Aufhebung und reguläre Stadtratsbehandlung der Allgemeinverfügung über Aufenthaltsverbote am Viktualienmarkt

Dringlichkeitsantrag zur Stadtratsvollversammlung am 24.10.2018

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die „Allgemeinverfügung über Aufenthaltsverbote auf dem Viktualienmarkt und das Verbot, in die Brunnenanlagen Gegenstände einzubringen“ aufzuheben und den Stadtrat wie üblich mit dem zugrundeliegenden Antrag der CSU-Fraktion zu befassen.

Begründung:
Die CSU-Fraktion hat am 23.08.2018 beantragt, Alkoholausschank außerhalb der genehmigten und ausgewiesenen Gastronomie- und Freischankflächen am Viktualienmarkt zu untersagen. Die zuständige Referentin hat nun am 17.10.2018 als Geschäft der laufenden Verwaltung und somit ohne eine Stadtratsbehandlung, eine Allgemeinverfügung erlassen, die Aufenthaltsverbote gegen bestimmte Personengruppen ausspricht und es untersagt, Getränkebehälter (sprich Bierflaschen) in die Brunnenanlagen einzubringen. Die Einordnung dieser Allgemeinverfügung als Geschäft der laufenden Verwaltung ist unserer Ansicht nach juristisch fragwürdig. Mindestens widerspricht sie der demokratischen Gepflogenheit, den Stadtrat mit Anträgen zu Themen von politischer Bedeutung zu befassen.
Da die Allgemeinverfügung bereits in Kraft getreten ist, ist die Angelegenheit aus Sicht unser Fraktion dringlich. Wir bitten den Oberbürgermeister diese aufzuheben und eine reguläre Stadtratsbefassung mit der Thematik anzusetzen.

 

Fraktion Die Grünen – rosa liste
Initiative:
Dominik Krause
Katrin Habenschaden
Dr. Florian Roth

Mitglieder des Stadtrates