Antrag | 05.08.2010

Drogenkonsumräume für Schwerstabhängige

Antrag

Drogenkonsumräume für Schwerstabhängige

Die Stadtverwaltung greift die Ergebnisse der Anhörung im Nürnberger Stadtrat auf und lässt sich daraus im Gesundheitsauschuss berichten:

● zur Konzeption von „Gesundheitsräumen“ für Drogenkonsumierende

● über die Erfahrungen, die damit in anderen Städten gemacht wurden

● über die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einrichtung von Gesundheitsräumen

● über den Bedarf für Gesundheitsräume in München
Begründung:

Das Münchner Suchthilfesystem besteht aus einem gut funktionierenden Netz von u.a. Beratung, Kontaktläden, ambulanter und stationär medizinischer Versorgung, Substitution. Drogenkonsumräume wurden bisher von der Bayerischen Staatsregierung abgelehnt. Durch die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vom März 2000 wurde zwar eine rechtliche Grundlage für Drogenkonsumräume geschaffen. Auf der Landesebene fehlt bisher allerdings die gesetzliche Regelung durch eine Landesverordnung in Bayern.

Wie der Endbericht über die Evaluation der Arbeit der Drogenkonsumräume in der Bundesrepublik Deutschland im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit von 2003 feststellt, steht der Betrieb von Konsumräumen statistisch signifikant mit der Senkung der Drogentotenzahlen in Zusammenhang.

Die Zahl der Drogentoten in München war zwar in den letzten 10 Jahren aufgrund der niedrigschwelligen Arbeit der Drogenhilfe rückläufig, allerdings könnten Konsumräume zu einer weiteren Verbesserung beitragen. Gerade die lebensbedrohlichen Krankheitsverläufe bei Konsumenten könnten durch Konsumräume verringern und vermieden werden.

Im oben erwähnten Bericht heißt es außerdem zusammenfassend:

· dass insgesamt die vom Gesetzgeber intendierte Zielgruppe erreicht wird,

· Minderjährige bei den Befragungen in Konsumräumen nicht angetroffen worden sind,

· 96 Prozent der Befragten mehrjährig opiatabhängig sind,

· durch das Personal der Konsumräume der Zugang zum weiterführenden Hilfesystem gewährleistet und entsprechende Kontakte hergestellt werden,

· sich die gesundheitliche Betreuung signifikant verbessert im vorher-nachher Vergleich,

· sich insgesamt der Zugang zum ärztlichen Hilfesystem verbessert,

· Konsumräume jeden Tag geöffnet sein sollten, um öffentlichem Konsum vorzubeugen.

Die Stadt Nürnberg hat in einer Anhörung die Situation, die rechtlichen Voraussetzungen und den Bedarf in der Stadt diskutiert und beschlossen, sich auf Bezirks- und Landesebene wie auch über den Städtetag dafür einzusetzen, dass die entsprechende Rechtsverordnung zur Genehmigung einer Inbetriebnahme von Drogenkonsumräumen in Bayern erlassen wird.

München sollte diese Forderung unterstützen. Den Kommunen sollte auch in Bayern die Möglichkeit gegeben werden, auf die ihr Angebot an Maßnahmen der Suchthilfe um Gesundheitsräume zu ergänzen, wenn der Bedarf gegeben ist und dadurch Todesfälle im öffentlichen wie privaten Raum vermieden oder reduziert werden können.

Um ein wirksames und umfassendes Hilfesystem für Suchtmittelabhängige zur Verfügung zu stellen, muss über die Notwendigkeit und die Chancen von Drogenkonsumräumen diskutiert werden. Dabei kann in München auf die Ergebnisse der Anhörung in Nürnberg zurückgegriffen werden.

Fraktion Bündnis90/Die Grünen – rosa liste
Initiative:
Lydia Dietrich
Dr. Florian Vogel
Thomas Niederbühl