Antrag | 13.05.2011

Elektronischer Aufenthaltstitel: Kosten Nutzen Komplikationen

ANTRAG

Elektronischer Aufenthaltstitel
Kosten Nutzen Komplikationen

Der Stadtrat möge beschließen:

1. Dem Kreisverwaltungsausschuss werden schnellstmöglich die Grundlagen des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT), der ab September 2011 vergeben wird, dargelegt. Hierbei ist vor allem darauf einzugehen, wer diesen eAT erhalten muss und wann der vergebene eAT erneuert wird.

2. Das Kreisverwaltungsreferat legt die zu erwartende Mehrarbeit durch den eAT und die zu erwartenden Kostensteigerungen hierdurch dar.

3. Es sind die Auswirkungen für MigrantInnen aus Drittstaaten sowie aus EU-Mitgliedsstaaten darzulegen:

a) Welche Rolle spielt der eAT in Zukunft? Wann ist die Einführung des eAT auch für MigrantInnen aus EU-Mitgliedsstaaten zu erwarten?

b) Gilt der eAT als Ausweisersatz? Trifft es zu, dass jedeR in der Familie einen eAT benötigt?

c) Trifft es zu, dass die Ausstellung eines eAT vermutlich zwei bis drei Monate dauert und bei Ablauf von Aufenthaltstiteln jedes Mal erneuert werden muss?

d) Trifft es zu, dass die Ausstellungsgebühren enorm steigen (für Aufenthaltserlaubnis bis 1 Jahr z.B. € 100,-, Niederlassungserlaubnis € 135,-, Verlängerung von mehr als 3 Monaten € 80,-)?

e) Trifft es zu, dass bei Adressänderungen kein neuer eAT beantragt und ausgestellt werden muss, sondern hier analog zum deutschen Personalausweis lediglich Siegel und Aufkleber erneuert werden?

f) Trifft es zu, dass die bisherige Fiktionsbescheinigung abgeschafft werden soll? Welche Möglichkeiten haben MigrantInnen dann nach Ablauf des Aufenthaltstitels bis zum Erhalt des neuen eAT ihren legalen Aufenthalt nachzuweisen?

g) Trifft es zu, dass auch Kinder ab sechs Jahren Fingerabdrücke abgeben müssen?

4. Welcher Sicherheitsgewinn ist durch den eAT zu erwarten? Welche Behörden haben Zugriff auf die im eAT gespeicherten Daten und welche überprüfenden Stellen können die dort gespeicherten Daten lesen?

5. Welche datenschutzrechtlichen Probleme sind zu erwarten? Die auf dem eAT abrufbaren Daten werden auf einen sog. kontaktlosen Chip gespeichert. Wer kann diese Daten lesen? Aus welcher Entfernung sind die Daten lesbar? Wie steht das KVR zu entsprechenden datenschutzrechtlichen Bedenken?

6. Wann wurde der Stadtrat über die anstehenden Umstrukturierungen und Mehrbelastungen informiert?

Begründung:

Ab September 2011 gilt für alle MigrantInnen aus Drittstaaten bundesweit der sogenannten Elektronische Aufenthaltstitel (eAT). Dieser muss verpflichtend eingeführt werden. Es handelt sich um eine elektronische Chipkarte, die dann alle Drittstaatenangehörigen bei Kontrollen mit sich führen müssen. Sie gilt aber offensichtlich nicht als Ausweis- oder Passersatz. Es ist vorgesehen eine Vielzahl von biometrischen Daten auf dieser Chipkarte zu speichern. Jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen solchen eAT. Die Kosten sowohl für die Stadt München als auch für die MigrantInnen werden immens sein – der Nutzen hingegen hält sich vermutlich in Grenzen.

Schon jetzt plant die Ausländerbehörde mehrere Stunden pro Familie und offensichtlich 26 neue Stellen ein, um für jedeN einzelneN eine solche Chipkarte auszustellen. Die Auswirkungen im Ausländeramt werden immens sein. Für Drittstaatenangehörige bedeutet der eAT eine neue Stufe der Überwachung (die, um das zu erwähnen, sicher auch den Wunsch der Innenminister steigern wird, eine solche neue Überwachungsstufe auch für Deutsche einzuführen).

Es wird Zeit, dass das KVR schnellstmöglich die Auswirkungen des eAT dem Stadtrat vorlegt.

Fraktion Die Grünen – rosa liste
Initiative: Siegfried Benker, Gülseren Demirel, Dr. Florian Roth
Mitglieder im Stadtrat