Antrag | 11.02.2015

Enthauptungsszene bei „Rechten“-Kundgebung – vom KVR genehmigt?

Anfrage

Am vergangenen Samstag, 07. Februar, versammelte sich am Spätnachmittag die rechtsextreme Partei „Die Rechte“, darunter ein verurteilter Neonazi, vor dem Einkaufszentrum PEP, um dort mit Hasstiraden ein ausländerfreies Deutschland zu propagieren. Während dieser „Kundgebung“ stellte sich ein schwarz vermummter Parteikollege hinter einen knienden Mitstreiter und simulierte mit einem Säbel eine Enthauptung. Anwesende Bürgerinnen und Bürger berichten mit Entsetzen von dieser Szene und von der Fassungslosigkeit der umstehenden Passantinnen und Passanten, darunter etwa einige Kinder, die die Szene mit ansehen mussten. Auf Nachfrage bei dem zuständigen Einsatzleiter der Polizei, ob das angesichts der anwesenden Kinder so erlaubt sei und nicht z.B. auch gegen das Vermummungsverbot verstoße, antwortete dieser nach Bericht einer Bürgerin, das KVR habe die Aktion genehmigt, sofern kein Kunstblut fließe.

Deshalb fragen wir:

1.) Stimmt die Behauptung des Einsatzleiters, dass die Enthauptungsszene vom KVR ausdrücklich genehmigt wurde?

a.) Falls ja, mit welcher Begründung wurde diese Szene genehmigt?

b.) Falls nein, wie kommt die Polizei zu einer solchen Behauptung und was wird das KVR unternehmen, um diesen Hergang nachträglich zu klären?

2.) Was unternimmt das KVR um solche Situationen allgemein und die spezielle Situation, dass Kinder bei Tageslicht in der Öffentlichkeit solchen Szenen ausgesetzt sind, in Zukunft zu vermeiden bzw. zu unterbinden?

3.) Welche Regeln und Bestimmungen liegen verbindlich vor für die Genehmigung solcher Kundgebungen und damit verbundenen „Aktionen“?

 

Initiative:

Herbert Danner

Gülseren Demirel

Dominik Krause

Paul Bickelbacher

Jutta Koller

Mitglieder des Stadtrates