Antrag | 25.02.2014

Erhalt und Sicherung der „Pflegeergänzenden Leistungen“

Antrag:

Das Sozialreferat wird gebeten, möglichst rasch mit dem Freistaat Bayern Verhandlungen aufzunehmen, um für alle bedürftigen Münchnerinnen und Münchner die „Pflegeergänzenden Leistungen“ der ambulanten Pflegedienste auf dem gewohnten Münchner Niveau rechtssicher halten zu können.

Dem Stadtrat ist über das Ergebnis zu berichten.

 

Begründung:

Um die Qualität der häuslichen Versorgung von Seniorinnen und Senioren zu verbessern, Pflegearrangements zu stabilisieren und damit den Verbleib der Seniorinnen und Senioren im bisherigen Wohnumfeld zu gewährleisten, erhalten Pflegedienste, die PEL erbringen, finanzielle Unterstützung.

Die Landeshauptstadt München muss künftig prüfen, inwieweit die freiwilligen Leistungen im Rahmen der „Pflegeergänzenden Leistungen“ von den Änderungen des SGB IX, welche vorrangig zur Anwendung kommen, abgegrenzt werden müssen und ob das Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) hier andere Möglichkeiten der Finanzierung eröffnet.

Danach können Pflegedienste nun grundsätzlich eine vertragliche Vereinbarung mit den Pflegekassen zur Kostenerstattung von Leistungen ähnlich der PEL schließen. Bisher haben nur die Länder Hessen und Sachsen davon gebraucht gemacht.

Leider ist die CSU-geführte Staatsregierung ihrer Verpflichtung gegenüber den Pflegebedürftigen bisher nicht nachgekommen. Daher muss zum einen überprüft werden, welche Leistungen, auf die Rechtsanspruch besteht, auch mit den Kassen vorrangig abgerechnet werden können. Zum anderen müssen für Pflegebedürftige die darüber hinaus notwendigen Leistungen bewertet und abgerechnet werden können.

Nach der praktischen Erfahrung der Dienste der freien Wohlfahrtspflege – so geben diese an – „wird vor allem im Leistungsbereich I PEL, der Beratung und psychosozialen Begleitung von pflegebedürftigen Menschen in ihrem häuslichen Umfeld, auch nach Abschluss von Verträgen im Sinne des PNG, ein hoher Bedarf bestehen. Zum einen gehen die Leistungen der PEL über die Inhalte des PNG hinaus. Zum anderen wird der Bedarf an Leistungen in diesem Bereich über dem Leistungsumfang des SGB XI liegen, da die Leistungen der häuslichen Betreuung nach PNG erst Anwendung finden, wenn die grundpflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung sicher gestellt sind. Dem gegenüber können PEL unabhängig von Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung erbracht werden.“

Darüber soll der Münchner Stadtrat baldmöglichst befinden.

gez.

Gülseren Demirel

Dr. Florian Vogel

Lydia Dietrich

Jutta Koller

 

Christian Müller

Verena Dietl

Constanze Söllner-Schaar

Dr. Reinhard Bauer

Birgit Volk

Stadtratsmitglieder