Antrag | 24.04.2009

Erneute Nutzungsverlängerung der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in der Baierbrunnerstraße 14?

Anfrage

Für Menschen, die auf der Flucht vor Krieg, Folter oder politischer Verfolgung Schutz suchen, ist eine Erstaufnahmeeinrichtung eine dringende Notwendigkeit. Ziel soll es nicht sein, dass München keine Erstaufnahmeeinrichtung hat, sondern dass München eine menschenwürdige Aufnahmeeinrichtung vorweisen kann.

Die Erstaufnahmeeinrichtung der Regierung von Oberbayern für Asylbewerber in der Baierbrunnerstraße 14 wurde von der 8. Kammer des Verwaltungsgerichtes 1989 unter folgenden Voraussetzungen genehmigt:

● Begrenzung der Anzahl der Bewohner auf 230 Personen.

● Nutzung längstens für 10 Jahre.

Seit vielen Jahren wird die Anzahl der untergebrachten Asylbewerber überschritten. Eine Belegung von bis zu 500 Personen ist laut Presseberichten keine Ausnahme sondern der Normalfall. Für Familien mit Kindern und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ist die Einrichtung in der Baierbrunnerstraße eine unzumutbare Belastung für ihre Entwicklung, ihre Gesundheit und für die Aneignung sozialer Kompetenzen. Die unwürdigen Bedingungen, unter denen Menschen in solch einer Anzahl auf engstem Raum leben müssen, werden regelmäßig in der Presse dargestellt und man kann sich jederzeit durch einen persönlichen Besuch davon überzeugen.

Die Dauer der Nutzung ist inzwischen doppelt so lange wie genehmigt. Zum 01.05.2009 steht nun eine erneute Verlängerung der Nutzung an. Uns liegen Informationen vor, laut denen die LBK die Erlaubnis zur Nutzungsverlängerung bereits erteilt hat.

Deshalb fragen wir:

1. Trifft es zu, dass die Nutzungsgenehmigung von der LBK nunmehr zum zweiten Mal verlängert wurde?

2. Wenn ja, waren welche Kriterien für die Erteilung einer Nutzungsverlängerung ausschlaggebend?

3. Waren andere städtische Stellen (z.B, Sozialreferat oder RGU) an dieser Entscheidung beteiligt?

4. Wurden Stellungnahmen von den jeweiligen Referaten z.B. zum Thema

● Belegungsdichte

● Freiräume und Grünflächen

● Hygienische Standards

abgefragt und eingeholt?

5. Wurde die Nachbarschaft informiert?

6. Hat die LHM sich mit der Suche nach alternativen Standorten in München befasst?

7. Wie wird die menschenunwürdige Lebenssituation in der EA beurteilt?

8. Wie werden die gesetzlichen und baurechtlichen Vorschriften bei dieser Überbelegung in der EA eingehalten?

9. Sind Maßnahmen vorgesehen, um die ständige Überbelegung zu beenden und Asylbewerber in anderen Unterkünften unterzubringen?

Siegfried Benker
Gülseren Demirel