Antrag | 21.12.2009

Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsaufnahme für geduldete Ausländer

Anfrage

Nach § 18a AufenthG kann einem geduldeten Ausländer unter bestimmten Bedingungen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat.

Wir fragen:

1. Wie vielen geduldeten Ausländern ist eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsaufnahme nach § 18 a seit Einführung des Gesetzes erteilt worden?

2. Gab es seit Einführung des Gesetzes Anträge auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a, die negativ beschieden wurden?

3. Wenn ja, wie viele Anträge waren das und welches waren die Hauptgründe für eine Ablehnung?

Initiative:
Gülseren Demirel
Siegfried Benker