Antrag | 04.09.2017

Gier essen Seele auf – Warum konnte der illegale Abriss des denkmalgeschützten Anwesens Obere Grasstraße 1 nicht verhindert werden?

Anfrage

Mit einer bisher kaum da gewesenen Dreistigkeit und hoher krimineller Energie wurde am Wochenende das denkmalgeschützte Anwesen Obere Grasstraße 1 in Giesing abgerissen. Nicht einmal die Polizei vermochte den widerrechtlichen Abriss zu verhindern. Während Giesing ein Stück Identität verliert, kann der Eigentümer unterm Strich auf einen satten Gewinn hoffen.

Wir fragen daher:

1. Welche (straf-)rechtlichen Konsequenzen kann dieser Abriss für die Beteiligten (Abrissfirma und Eigentümer) haben?

2. Muss der Eigentümer das offensichtlich widerrechtlich abgerissene Gebäude wieder so aufbauen wie es war?

3. War die Lokalbaukommission über einen möglichen Abbruch des Anwesens Obere Grasstraße 1 vorab informiert?

4. Der Abbruch fand bezeichnenderweise außerhalb der üblichen behördlichen Dienstzeiten statt. Sind die Fachdienstellen auch außerhalb der Dienstzeiten erreichbar, beispielsweise um Rückfragen der Polizei klären zu können?

5. Wie lange stand das Anwesen Obere Grasstraße 1 bereits leer?

6. War dieser Leerstand der Verwaltung bekannt? Falls ja: Wurde diese Zweckentfremdung beantragt, genehmigt bzw. geahndet?

7. Wie viele andere, vergleichbare Fälle (längerer Leerstand von denkmalgeschützten Gebäuden) sind der Verwaltung bekannt?

8. Wie viele Objekte in München haben in den vergangenen 5 Jahren den Denkmalschutzstatus legal durch eine vom (neuen) Eigentümer erwirkte Streichung aus der Denkmalliste verloren?

9. Welche Objekte wurden in München in den vergangenen 5 Jahren aus der Denkmalliste gestrichen, ohne dass die Untere Denkmalschutzbehörde gehört wurde?

10. Wie viele der Objekte, deren Streichung aus der Denkmalliste erwirkt wurde, sind bereits abgerissen worden bzw. haben bereits eine Abrissgenehmigung erhalten?

11. Welche Möglichkeiten hat die LH München denkmalgeschützte Häuser besser vor Verfall und Abriss zu schützen (Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot, Zwangsgeld, Ersatzvornahme, Vorkaufsrecht…) Welche davon werden von der Verwaltung genutzt, welche nicht?

12. Kann die Stadt bzw. das Land Objekte, die aus offensichtlich spekulativen Motiven leer stehen und dem Verfall preisgegeben werden, auch enteignen?

13. Wurden in der Stadt München bereits jemals Gebäude aus Gründen des Denkmalschutzes enteignet?

 

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Beantwortung unserer Anfrage.

Initiative:
Gülseren Demirel
Dominik Krause
Anna Hanusch
Katrin Habenschaden
Mitglieder des Stadtrates