Pressemitteilung | 23.08.2016

Grabsteine aus Kinderarbeit endlich von den Friedhöfen verbannen

P R E S S E M I T T E I L U N G

Die langjährigen Bemühungen für ein Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit könnten nun endlich Erfolg haben. Der Bayerische Landtag hat endlich den notwendigen rechtlichen Rahmen geschaffen und bayerischen Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, diese Grabsteine per Satzung zu verbieten. Die grün-rosa Stadtratsfraktion hat nun beantragt, diese Möglichkeit schnellstmöglich zu nutzen und die städtische Friedhofsatzung entsprechend zu ändern.
Bereits 2009 forderte die Stadtratsfraktion Die Grünen-rosa liste erstmals ein Verbot von Grabsteinen, die aus Kinderarbeit stammen. Eine entsprechende Satzungsänderung wurde allerdings durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unwirksam: Das Gericht forderte eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für ein derartiges Verbot.
Diese Grundlage hat der Bayerische Landtag nun durch eine Änderung des Bestattungsgesetzes geschaffen. In Zukunft können Kommunen auf ihren Friedhöfen Nachweise dafür verlangen, dass aufgestellte Natursteine nicht aus ausbeuterischer Kinderarbeit stammen.
Stadtrat Hep Monatzeder: „Nach offiziellen Schätzungen stammen etwa 40 Prozent der Grabsteine in Bayern aus Ländern wie China oder Indien, wo ausbeuterische Kinderarbeit leider nach wie vor an der Tagesordnung ist. Es gibt einen breiten Konsens, dass Grabsteine, die unter diesen Bedingungen gefertigt wurden, auf unseren Friedhöfen nicht verwendet werden sollten. Nachdem die rechtlichen Voraussetzungen nun geschaffen wurden, sollte die Stadt rasch von der Möglichkeit Gebrauch machen und ein Verbot erlassen, um einen Beitrag zur Bekämpfung von ausbeuterischer Kinderarbeit zu leisten.“