Pressemitteilung | 18.12.2012

Grüne begrüßen Einstellung des Verfahrens gegen Nazigegner

P R E S S E M I T T E I L U N G

Grüne begrüßen Einstellung des Verfahrens gegen Nazigegner

Das Landgericht München hat heute einen der Blockierer freigesprochen, die sich am 8 Mai 2010 (!) in Fürstenried einem Neonaziaufmarsch in den Weg gestellt haben.

Hunderte von MünchnerInnen nahmen damals an der Blockade teil, die vollkommen friedlich verlief – so friedlich, dass die Polizei noch nicht mal auf den Gedanken kam, die BlockiererInnen zum Verlassen der Straße aufzufordern. Dennoch begann die Polizei danach Ermittlungen gegen beliebig ausgewählte BlockiererInnen einzuleiten – allerdings nicht gegen die prominenten unter ihnen, die sich auch durch eine Selbstbezichtigung öffentlich zu erkennen gaben. Doch alle Prozesse gegen BlockiererInnen endeten schließlich mit Freispruch.

Dies hat die Staatsanwaltschaft München aber nicht daran gehindert, Berufung einzulegen. Heute wurde vom dem Landgericht München erstmals gegen einen in erster Instanz freigesprochenen Blockierer verhandelt – und das Gericht verhandelte bereits im Vorfeld über die Einstellung des Verfahrens. Dem stimmten auch die Staatsanwältin und der Angeklagte zu.

Hierzu erklärt Stadtrat Siegfried Benker: „Es ist zwar bedauerlich, dass es nicht bei dem klaren und – wie die Richterin selbst mitteilte – gut begründeten Freispruch aus der ersten Instanz blieb. Aber es ist gut, dass dieses Verfahren wiederum mit einer Einstellung beendet wurde. Nach zweieinhalb Jahren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und einem Freispruch blieb nichts anderes übrig als eine geringe Schuld, die eine Verurteilung offensichtlich nicht rechtfertigte. Die Münchner Staatsanwaltschaft, die keine Kapazitätsprobleme zu kennen scheint, muss jetzt aus diesem Verfahren Konsequenzen ziehen und endlich damit aufhören, NazigegnerInnen über Jahre strafrechtlich zu verfolgen. Ich fordere die Einstellung aller Ermittlungsverfahren gegen MünchnerInnen, die friedlich Neonazis blockiert haben.“