Pressemitteilung | 19.09.2012

Grüne fordern Gleichbehandlung für Muhlis A.

P R E S S E M I T T E I L U N G

Grüne fordern Gleichbehandlung für Muhlis A.

Laut Medienberichten hat Muhlis A., der seit den Auseinandersetzungen vor mehr als zehn Jahren auch als „Mehmet“ bezeichnet wird, erklärt, dass er gerne nach München zurückkehren würde – derzeit als Tourist, evtl. dauerhaft. Diese Absicht ist von mehreren CSU-Politikern vehement abgelehnt worden.
Hierzu erklärt Siegfried Benker, Vorsitzender der Stadtratsfraktion Die Grünen – rosa liste:

„Muhlis A. hat das gleiche Anrecht auf neutrale juristische Prüfung seines Falles wie alle AusländerInnen, die ausgewiesen wurden. Formal sind dazu folgende Schritte möglich:

1. Wenn Muhlis A. wieder einreisen will, muss er einen Antrag auf zeitliche Befristung seiner Ausweiseverfügung stellen. Darüber entscheidet das Kreisverwaltungsreferat. Dies gehört zum alltäglichen Geschäft der Ausländerbehörde, die nach langjähriger Praxis in ähnlich gelagerten Fällen entscheiden wird. Wichtig ist: Muhlis A. hat einen Rechtsanspruch auf Prüfung seines Antrages.

2. Falls Muhlis A. einreisen darf, wird der Haftbefehl gegen ihn vollstreckt. Es ist dann Angelegenheit der Staatsanwaltschaft sowie eines Gerichtes darüber zu entscheiden, ob und in welchem Umfang die gegen ihn verhängte Haftstrafe noch anzutreten oder zur Bewährung auszusetzen ist. Entscheidend hierfür ist die rückblickende Bewertung seines Verhaltens in den letzten Jahren in der Türkei. Dass er in der Türkei straffrei geblieben ist, sich mit seinen Eltern ausgesöhnt hat und freiwillig zurückkehren würde um evtl. seine Strafe anzunehmen würde hier sicherlich positiv berücksichtigt werden müssen.

3. Muhlis A. könnte – das hat er auch angekündigt – ein Gnadengesuch stellen. Aufgrund der Äußerungen der Staatsregierung erscheint dieser Weg aber aussichtslos.

Muhlis A. war ein Exempel, an dem die CSU – und vor allem der damalige Kreisverwaltungsreferent Uhl – Härte demonstrieren wollte. Vergessen wir aber nicht: Die Ausweisungsverfügung des KVR wurde vom Bundesverfassungsgericht als rechtswidrig kassiert. Die gültige Ausweisungsverfügung stammt aus dem Jahre 2005 – wegen der Gewalttätigkeiten gegen seine Eltern.

Wir sind der Überzeugung, dass Menschen, die hier geboren und aufgewachsen sind, Teil dieser Gesellschaft sind und hier auch eine Chance auf Resozialisierung erhalten müssen. Die CSU will wegen der Jugendstrafen und -vergehen von Muhlis A. in Wirklichkeit lebenslänglich verhängen. Die CSU sollte aufhören, diesen Menschen weiterhin als Wahlkampfmunition zu missbrauchen und die unabhängigen Behörden, die Staatsanwaltschaft und die Gerichte entscheiden lassen.“