Pressemitteilung | 29.08.2016

Grüne halten an Veröffentlichung aller städtischen Gutachten auf Transparenzportal fest

P R E S S E M I T T E I L U N G

In der Antwort auf einen Antrag der Fraktion Die Grünen – rosa liste hat OB Dieter Reiter zugesagt, dass von der Stadt in Auftrag gegebene Gutachten in der Regel über das Internet für die Öffentlichkeit zugänglich sein sollten, sofern nach der Informationsfreiheitssatzung keine Ausschlussgründe vorliegen.
In dem konkreten Fall, der Die Grünen zu ihrem Antrag veranlasste – ein Gutachten mit Messergebnissen über mögliche gesundheitliche Belastungen in neuen Schulräumen wurde betroffenen Eltern zunächst nicht ausgehändigt -, hat offenbar ein Umdenken stattgefunden: Derartige Gutachten werden mittlerweile ins Netz gestellt.
Die Grünen – rosa liste halten allerdings an dem Ziel eines städtischen Transparenzportals fest, auf dem sämtliche von der Stadt beauftragten Gutachten auf leicht zugängliche Weise der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden – selbstverständlich immer unter Beachtung persönlichkeitsrechtlicher Belange und einschlägiger Landesgesetze. Die von OB Reiter dagegen vorgebrachten Einwände sind nach Auffassung von Grünen-Fraktionschef Dr. Florian Roth nicht stichhaltig: „Die fehlende inhaltliche Homogenität von Dokumenten kann nicht als Grund für fehlende Transparenz herangezogen werden. Man wird das Gefühl nicht los, dass die Stadt es vor allem für ihre Aufgabe hält, die Bürgerinnen und Bürger vor zu viel Information zu schützen, weil sie sie missverstehen könnten. Doch die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, sich selbst eine Meinung zu bilden – und wenn sie wollen, sogar ohne die gut gemeinten Erläuterungen der Stadtverwaltung. Den Hinweis auf eine Abwägung hinsichtlich wirtschaftlichen Verwaltungshandelns können wir gar nicht nachvollziehen, da es so gut wie keinen Aufwand bedeutet, ein Dokument als Pdf online zu stellen. Langfristiges Ziel bleibt für uns eine Transparenzsatzung (die leider bisher von CSU und SPD im Stadtrat abgelehnt wurde) nach Vorbild etwa des Transparenzgesetzes in Hamburg, dass den Anspruch beinhaltet, alle relevanten Verwaltungsdokumente auf einer Internetseite zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Im Übrigen halten wir es für ein starkes Stück, die Ausweitung des Onlineangebots der Stadt pauschal zu einem Geschäft der laufenden Verwaltung erklären zu wollen und sie somit der Beratung und Beschlussfassung durch den Stadtrat zu entziehen. Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung – wie z.B. ein Transparenzportals – gehören in den Stadtrat.“