Pressemitteilung | 23.01.2014

Gute Geschäfte unter dem Deckmantel der „Baugemeinschaft“?

P R E S S E M I T T E I L U N G

Versuchen professionelle Immobilienunternehmen sich unter dem Deckmantel der Bezeichnung „Baugemeinschaft“ günstige städtische Grundstücke zu sichern? Das legen vertrauliche Informationen nahe, die der Stadtratsfraktion Die Grünen – rosa liste zugetragen wurden. Stadtrat Herbert Danner reagierte auf die Berichte mit einer Anfrage, in der umfassend Auskunft über die Vergabekriterien für Baugemeinschaften verlangt wird.
Für Baugemeinschaften und Genossenschaften werden laut Stadtratsbeschluss bei allen städtischen Siedlungsmaßnahmen 20 bis 40% der Fläche reserviert. Die Absicht des Stadtrats ist es, durch Direktvermarktung an bauwillige Bürgerinnen und Bürger die Gewinnerzielungsabsichten geschäftstüchtiger Immobilien- und Bauunternehmer zu umgehen und auf diese Weise die Spekulation auf dem überhitzten Münchner Wohnungsmarkt zu dämpfen. Anscheinend versuchen aber professionelle Immobilienfirmen, sich diese Regelung zunutze zu machen und tarnen sich als Baugemeinschaft.
In dem Fall, der Stadtrat Danner berichtet wurde, geht es um die Vergabe eines Grundstücks für Baugemeinschaften, die am 8.5. 2013 im Planungsausschuss und am 21.11. 2013 im Kommunalausschusses jeweils in nicht öffentlicher Sitzung beschlossen wurde. Laut diesen Berichten hat sich eine Baubetreuungsfirma unter dem Deckmantel von gleich 3 „Baugemeinschaften“ beworben und letztendlich für eine „Baugemeinschaft“ ein großes Grundstück im Entwicklungsgebiet Domagkstraße gesichert. Dabei fordert das Unternehmen von den interessierten Baufamilien, die es zur Gründung einer Baugemeinschaft benötigt und entsprechend umworben hat, den Verzicht auf Kommunikation mit anderen Baufamilien ohne seine ausdrückliche Zustimmung – ein Vorgehen, das elementar der Idee von Baugemeinschaften widerspricht, die grundsätzlich partizipativ und gemeinschaftlich ausgerichtet sind.
Ferner tritt das Unternehmen in einer einem Makler ähnlichen Rolle auf, der das Grundstück von der Stadt im Namen einer „Baugemeinschaft“ erworben hat, und an diese weiterverkauft. Diese Makler-Dienste „Grundstücksvermarktung und Formierung einer Baugemeinschaft“ lässt er sich anscheinend mit über einer Million € bezahlen ohne dafür weitere Dienstleistungen zu erbringen.
Stadrat Danner will nun wissen, welche Kriterien die Stadt für Baugemeinschaften und Genossenschaften entwickelt, damit es im Missbrauchsfall nicht zum Vertragsabschluss kommt. Wird die „Echtheit“ von Baugemeinschaften geprüft? Gibt es eine Mindestanzahl an Personen zur Gründung einer Baugemeinschaft? Danner fragt außerdem, ob in dem bekannt gewordenen Fall von der ursprünglichen Kerngruppe der Baugemeinschaft, in deren Namen dieses Grundstück ursprünglich erworben wurde, noch Mitglieder am aktuellen Verfahren beteiligt sind und wie die Praktiken des Bauunternehmens von der Stadtverwaltung eingeschätzt werden.
In einem Antrag fordert Danner außerdem, dem Stadtrat am 6. Februar zu berichten und im Rahmen dieser Beschlussvorlage auch die Option einzuräumen, die Vergabe aufzuheben und neu auszuschreiben, falls sich die Bedenken an der Seriösität des Geschäftspartners bestätigen.
Herbert Danner: „Die uns bekannt gewordene Praxis ist ein eindeutiger Missbrauch der Begriffs „Baugemeinschaft,“ der die wohnungspolitischen Ziele der Stadt ad absurdum zu führen droht. Wenn jedes Großunternehmen sich als „Baugemeinschaft“ titulieren darf, kann die Stadt sich die Reservierung von Baugrundstücken sparen. Es müssen daher schleunigst klare Kriterien für Baugemeinschaften definiert werden. Wenn sich die uns vorliegenden Informationen über den uns bekannt gewordenen Fall bestätigen, sind wir für eine Rückabwicklung und Neuausschreibung der Grundstücksvergabe.“