Pressemitteilung | 03.05.2010

Hindernisse beim Bau von Schulsolaranlagen beseitigen

Hindernisse beim Bau von Schulsolaranlagen beseitigen

Stadträtin Sabine Krieger hat dem Schulreferat vorgeworfen, den Bau von Solaranlagen auf Schuldächern mit bürokratischer Kleinkrämerei zu behindern. Das erfolgreiche „Haderner Modell“*, das bereits 2003 mit dem Umweltpreis der Stadt München ausgezeichnet wurde, wird bisher vom Schulreferat abgelehnt. Sabine Krieger hat daher beantragt, „eine schnelle Lösung zur Errichtung von schuleigenen Solaranlagen zu finden, die zur Veranschaulichung des Klimaschutzgedankens auch pädagogisch genutzt werden können.“ Der Vorschlag beinhaltet die Anwendung des „Haderner Modells“ durch einen gemeinnützig tätigen Verein, die verpflichtende Einbindung des schulischen Umfeldes (Eltern, Lehrer, Familienangehörige der Schüler) und die öffentliche Ausschreibung des Baus der Anlage. Der dazwischengeschaltete Verein könnte die Bildungsarbeit übernehmen, die die Betreiber nicht leisten können. Rein kommerzielle Anbieter von Solaranlagen haben dagegen keinerlei Interesse an einer pädagogischen Begleitung.

Sabine Krieger: „Die hartnäckige Bedenkenträgerei des Schulreferatas führt dazu, dass viele geeignete Dachflächen brachliegen – ein Vorgehen, das den Absichten der Stadt zuwiderläuft, mit der Solarinitiative München (SIM) alle Potentiale für die Errichtung von Solaranlagen zu erschließen. Darüber hinaus entgeht den Schulen die Möglichkeit, die Solaranlage auch pädagogisch zu nutzen und die Eigeninitiative engagierter Bürgerinnen und Bürger wird konterkariert. Interessanterweise gibt es diese Kleinkariertheit im Münchner Umland nicht:. So wird z.B. Ergon e.V. (Haderner Modell) demnächst eine Schulsolaranlage auf dem Gymnasium in Tutzing eröffnen.

* Beim Haderner Modell bilden die Anteilseigner eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Um das Risiko der persönlichen Haftung jedes Gesellschafters der GbR zu vermeiden, wird ein gemeinnütziger Verein dazwischengeschaltet, der den Betrieb der Anlage und die damit verbundene Haftpflicht übernimmt. Die Gesellschafter sind dadurch vor Ansprüchen Dritter aus der Betreiberhaftpflicht geschützt. Diese Organisationsform ist rechtlich überprüft und in der Zwischenzeit von vielen anderen Initiativen übernommen worden.