Antrag | 21.11.2013

Illegales, toleriertes und legalisiertes Gehsteigparken

Anfrage

Gerade außerhalb der innenstadtnäheren Bereiche mit Parkraumbewirtschaftung gibt es einige Straßen in München, in denen durchgängig Kraftfahrzeuge mit zwei Rädern auf den Gehsteig parken und damit die Flächen für Fußgänge-rinnen und Fußgänger z.T. erheblich einschränken – wie auch den Platz für Kinder bis acht Jahren, die auf dem Gehsteig radeln müssen – ohne dass dies von der Polizei geahndet wird. Dieser vermeintlich hohe Parkdruck ist aber oft schon ein/zwei Straßen weiter deutlich geringer, so dass es häufig auch an der Bereitschaft mangelt, wenige 100 Meter zum Auto zu gehen.
In den Gebieten mit Parkraumbewirtschaftung wurde in einigen Straßen das Gehsteigparken mit zwei Rädern auf dem Gehsteig mittels Beschilderung, einer weißen Linie und einer Ertüchtigung der Gehsteige legalisiert, um den Kriterien der Parkraumbewirtschaftung zu genügen. Hier verbleibt zumindest eine geforderte Mindestbreite von 1,60 Meter.

Deshalb frage ich:

  1. In welchen Straßen außerhalb der Parkraumbewirtschaftungsgebiete stehen regelmäßig durchgängig Autos – illegal oder toleriert auf dem Gehsteig?
  2. Zu welcher Länge summieren sich in etwa die Gehsteige mit illegalem/toleriertem Gehsteigparken in München?
  3. Ist dem Kreisverwaltungsreferat bekannt, ob bei der Polizei eine Anweisung existiert, dies in diesen Straßen nicht zu ahnden und wie steht das Kreisverwaltungsreferat zu diesem Phänomen?
  4. Sind dem Kreisverwaltungsreferat Kriterien bekannt, welche Wegelänge zu einem Auto in diesen Bereichen als zumutbar gilt, z. B der vergleichbar zumutbare Weg zu einer ÖPNV-Haltestelle?
  5. In welchen Straßen wurde im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung das Gehsteigparken legalisiert?
  6. Zu welcher Länge summieren sich in etwa die Gehsteige mit legalisiertem Gehsteigparken in München?

Initiative:
Paul Bickelbacher
Mitglied des Stadtrates