Antrag | 22.10.2013

Informationen über Leerstände im Bereich privater Immobilien

Antrag

1.Dem Stadtrat wird dargestellt,

der aktuelle gesetzliche Rahmen zur Zweckentfremdung von Wohnraum und zu längerfristigem Wohnungsleerstand im Bereich privater Immobilien und der Handlungsspielraum der Kommune;

die Maßnahmen, mit denen die Stadt bereits die Rückgewinnung von Wohnraum im Bereich privater Immobilien verfolgt;

und ob die vorhandenen Strukturen und Maßnahmen ausreichen, um längerfristige Leerstände und Zweckentfremdung von Wohnraum z.B. für Ferienwohnungen etc. zu identifizieren und Maßnahmen zur Wohnraumrückgewinnung einzuleiten.

2.Die Bezirksausschüsse werden umfassend darüber informiert, welche Anlaufstellen in der Verwaltung für Zweckentfremdung und Wohnungsleerstand zuständig sind, welche Maßnahmen die Stadt München ergreifen kann, und wie Bezirksausschüsse und Stadtverwaltung hier kooperieren können.

3.Diese Informationen werden medien- und zielgruppenwirksam verbreitet (z.B. an prominenter Stelle auf den städtischen Internetseiten, bei Bürgerversammlungen etc.), damit gewährleistet ist, dass möglichst alle Bürgerinnen und Bürger wissen, wohin sie sich wenden können, und dass die Stadt tätig wird.

Begründung:
Wohnungsleerstände sind in einer Stadt, in der bezahlbare Wohnungen rar sind, ein besonderes Ärgernis und weder im kommunalen noch im privatem Eigentum zu tolerieren (sofern es keine guten Gründe für den Leerstand gibt). Leerstehende Immobilien wie jene in der Pilotystraße 8 lösen, völlig zu Recht, Protest bei den Bürgerinnen und Bürgern in der Stadt aus. Auch die zunehmende illegale Untervermietung von Wohnraum an Touristen oder die illegale Umwandlung von Wohnraum in Ferienappartements führen zu Unmut bei der Bevölkerung vor Ort. Die Bezirksausschüsse sind hier in der Regel die ersten Ansprechpartner.Seit 2009 hat die Stadt München nun eine Zweckentfremdungsatzung auf der Rechtsgrundlage des ehemaligen Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. Die Abteilung Wohnraumerhalt des Amtes für Wohnung und Migration ist hierfür die Anlaufstelle in der Verwaltung. Sie ist jedoch nicht in der Lage, private Leerstände oder Zweckentfremdung von Wohnraum flächendeckend zu erfassen und deshalb auf Hinweise von den Bezirksausschüssen und aus der Bevölkerung angewiesen. Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist eines der wichtigsten Ziele für die Stadt München in den nächsten Jahren. Die Behebung von Leerständen ist ein wichtiger Baustein zur Schaffung von günstigem Wohnraum, wenn auch oft nur für kurze Zeit. Mit dem Antrag zum städtischen Immobilienbesitz werden nun hoffentlich alle für eine Vermietung geeigneten Wohnungen dem Wohnungsmarkt oder zumindest für eine Zwischenmiete zur Verfügung gestellt. Doch auch im Bereich privater Immobilien gibt es noch eine Vielzahl an leerstehenden Objekten, die für den Wohnungsmarkt nutzbar gemacht werden sollten.Die Stadt sollte hierfür als unkomplizierte Ansprechpartnerin zur Verfügung stehen; für die Bezirksausschüsse, für aktive Gruppierungen wie Goldgrund aber auch für einzelne, aufmerksame Bürgerinnen und Bürger. Die Voraussetzung zur Gewinnung dieses Bürgerwissens ist eine umfassende Information darüber, welche Maßnahmen die Stadt ergreifen kann, welche Schritte unternommen werden müssen und wer die richtige Anlaufstelle dafür ist.

Fraktion Die Grünen-rosa liste

Initiative:
Sabine Nallinger
Mitglied des Stadtrates