Antrag | 16.06.2011

Inklusionsschulen in München einrichten

Antrag zur dringlichen Behandlung im Ausschuss für Bildung und Sport am 29.6.2011

Inklusionsschulen in München einrichten

Das Referat Bildung und Sport wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass in München einige Standorte für die vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus für das Schuljahr 2011/2012 angekündigten Schulen mit dem Schulprofil Inklusion eingerichtet werden.

Über den Stand der Planungen wird dem Stadtrat noch vor der Sommerpause berichtet. In diesem Zusammenhang wird auch über den von einer interfraktionellen Arbeitsgruppe des Bayerischen Landtags eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG-E) informiert.
Begründung

Laut Schreiben des Kultusministeriums (KMS) vom 11.5.2011 zur „Umsetzung von Inklusionsmaßnahmen an den Grund- und Haupt-/ Mittelschulen im Schuljahr 2011/12“ sollen im kommenden Schulen – in Vorgriff auf die geplante Änderung des BayEUG – „Schulen mit dem Schulprofil Inklusion“ eingerichtet werden.

In Bayern sind hier für das Schuljahr 2011/2012 in einem ersten Schritt insgesamt mindestens 30 Schulen vorgesehen, darunter 9 Schulen im Regierungsbezirk Oberbayern.

Neben einem Antrag der Schule und der Zustimmung des Schulaufwandsträgers, also im Falle Münchens der Landeshauptstadt, gelten hier laut KMS vom 11.5.2011 u.a. folgende Voraussetzungen:

Ø „Vorlage eines Bildungs- und Erziehungskonzepts, das von der Schulfamilie insgesamt getragen werden muss“

Ø „Erfahrungen mit Unterricht von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und enger Kooperation mit einer Förderschule“

Ø „Starke Gewichtung des Themas Inklusion im Schulentwicklungsprozess“

Ø „An Schulen mit dem Profil „Inklusion“ sollen mindestens 10 Schüler mit diagnostiziertem sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache oder Verhalten unterrichtet werden.“

Diesen Schulen sollen personelle Unterstützung durch Lehrkräfte für Sonderpädagogik (mit mindestens 13 Lehrerstunden) und zusätzliche Lehrerstunden (mindestens 10) zur Verfügung gestellt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, an diesen Schulen Klassen mit einem festen Lehrertandem (eine Lehrkraft für Sonderpädagogik) einzurichten (hier sollen in Oberbayern 4 Klassen, vornehmlich in der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule, eingeführt werden), in denen sowohl Schülerinnen und Schüler mit sehr hohem sonderpädagogischem Förderbedarf als auch Schülerinnen und Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet werden.

Die Zahl der auszuwählenden Schulen in Bayern (angesichts 175 staatlicher Grund- und Hauptschulen allein in München) sowie die dafür zur Verfügung gestellten Ressourcen sind zwar deutlich zu gering für eine flächendeckend gelingende Inklusion im Sinne des Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention, doch als erster Schritt sind diese Maßnahmen auch für die Landeshauptstadt München, in der viele Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden, grundsätzlich zu begrüßen. Es wäre dringend notwendig, dass eine größere Zahl von Münchner Schulen sich daher zu Schulen mit dem Schulprofil Inklusion entwickeln würden. Die Landeshauptstadt München sollte dies in ihrem Rahmen unterstützen und auch weitere Maßnahmen für eine erfolgreiche Inklusion umsetzen.

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen-rosa liste

Initiative:

Dr. Florian Roth

Jutta Koller

Sabine Krieger

(Mitglieder des Stadtrats)