Antrag | 04.04.2010

Ist die gesetzliche Vorgabe einer 2/3-Mehrheit bei Beschluss des Stadtrats für die Option rechtmäßig

ANFRAGE

 

Ist die gesetzliche Vorgabe einer 2/3-Mehrheit bei Beschluss des Stadtrats für die Option rechtmäßig oder wird damit die Kommunale Selbstverwaltung ausgehebelt?

Im Referentenentwurf für das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende“, Bearbeitungsstand vom 1. 4. 2010, wird unter § 6a „Zugelassene kommunale Träger“ ausgeführt, dass ein Beschluss des Stadtrates Optionskommune werden zu wollen „eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder“ des Stadtrates benötigt.

Unabhängig von der Frage, ob eine Kommune anstelle der Bundesagentur als Träger von Leistungen (Optionskommune) zugelassen werden möchte ist diese Vorgabe von zentraler Bedeutung für die kommunale Selbstverwaltung.

Die Gemeindeordnung sieht vor, dass eine Frage mit Mehrheit positiv entschieden ist, wenn die Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Stadtrates zugestimmt haben.

Deshalb bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

  • Wie sieht die Stadtverwaltung diesen Versuch der Einflussnahme auf die Kommunale Selbstverwaltung. Wie wird dies rechtlich beurteilt?
  • Gibt es andere gesetzliche Vorgaben, die ein bestimmtes Quorum vom Stadtrat verlangen, um Gültigkeit zu erlangen?

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – rosa liste
Initiative:
Siegfried Benker