Anfrage | 05.03.2015

Kahlschlag am Hüllgraben?

Am 28.3.2012 hat der Stadtrat den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1539 zum Hüllgraben beschlossen. Nach Einwand des Bund Naturschutzes wurde zugesichert, die große Pappel am Hüllgraben unter besonderen Schutz zu stellen. Auch heißt es in der Stellungsnahme des Planungsreferates: „Da entlang des Hüllgrabens keine Baugrundstücke geplant sind und der Baumbestand nördlich des Hüllgrabens durch die geplanten Maßnahmen nicht gefährdet ist, wurden hier die besonders schutzwürdigen Bäume nicht entsprechend gekennzeichnet. Der Standort ist als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, Ausgleichsfläche und Fläche mit besonderen Entwicklungsmaßnahmen festgesetzt, womit die Erhaltung wertvollen Baumbestands eingeschlossen ist. Zur zusätzlichen Sicherung wird auf Grund der Äußerung die Pappel sowie weiterer Baumbestand im Bebauungsplan als zu erhalten festgesetzt. Um Eingriffe in den Wurzelbereich der Pappel zu reduzieren, wurde im aktuellen Bebauungsplanentwurf das Baugebiet um 6,5 m zurückgesetzt und der geplante Weg entlang des Hüllgrabens nach Norden an die Grenze der Baugebiete verlegt. Der Wegeausbau soll mit Hilfe geeigneter technischer Maßnahmen, z.B. Wurzelbrücken, schonend erfolgen.“

Auch die Senke im Nord-Osten angrenzend an den Hüllgraben sollte erhalten werden, um den Lebensraum und das Kleinklima für verschiedene Kleintiere zu schützen. Dadurch sollte ein Gesamtabstand von etwa 25 m zwischen den gewerblichen Betriebsflächen und der südexponierten Böschung des Hüllgrabens mit den dort vorkommenden, wertgebenden Arten entstehen.

Doch wie der LBV am 2.3.2015 in seiner Pressemitteilung feststellt, wurde dort in den letzten 2 Wochen der Mutterboden in der Senke abgeschoben. Die alten Silber-Weiden wurden dadurch z.T. von den Baumaschinen beschädigt und sind jetzt zur Fällung vorgesehen. Auch die alte mächtige Schwarz-Pappel sollte gefällt werden. Dies konnte der LBV nur durch Androhung einer Strafanzeige verhindern.

Deshalb frage ich:

  1. Wurde dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung ein Pflege- und Entwicklungskonzept vorgelegt wie im Stadtratsbeschluss beschlossen?
  2. Wenn ja, wurde dieses auf die Vorgaben des Stadtratsbeschlusses abgestimmt?
  3. Wenn nein, warum nicht?
  4. Warum wurde hier der Beschluss des Stadtrates, die Mulde und die Bäume zu erhalten, ignoriert?
  5. Warum wurde nicht sichergestellt, dass die Grundstücksbesitzerin die Ausgleichsmaßnahmen so durchführt wie im B-Plan vorgesehen?
  6. Welche Konsequenzen hat die Nichtbeachtung des im B-Plan zugesicherten Schutzes der Fläche und der Bäume?
  7. Wer kontrolliert die Umsetzung von Stadtratsbeschlüssen zu Ausgleichsmaßnahmen?
  8. Wer hat die Planungen für einen Landschaftsradweg auf dieser Fläche veranlasst, obwohl es einen Stadtratsbeschluss gibt, die Bäume und die Mulde so zu erhalten?

Initiative:

Sabine Krieger

Mitglied des Stadtrates