Antrag | 18.11.2015

Kann die Flatterulme an der Ruppertstraße erhalten werden?

Anfrage

Auf dem Grundstück Rupperststraße/Ecke Tumblingerstraße ist das neue Berufsschulzentrum für soziale Berufe geplant. Das Gelände wird derzeit noch zwischengenutzt und hat zum Teil einen wertvollen Baumbestand. Allen voran eine stattliche Flatterulme, die mitten im Gelände etwas eingefasst von diversen Garagenbauten steht. Die Flatterulme gehört zu den unbekannteren und selteneren Ulmenarten in Mitteleuropa und gilt laut „Rote Liste“ als gefährdet. Der Baum in der Ruppertstraße wirkt vital und gesund und weist mit 13 Meter Höhe und einem Stammumfang von 259 Zentimetern eine sehr beachtliche Größe auf. Er ist damit unbedingt schützenswert.

Die Stadt braucht dringend freie Flächen vor allem auch für die notwendigen Schulbauten. Dies unterstützen wir auch. Durch die Bebauung verschwinden aber immer mehr kleine grüne Oasen im Stadtgebiet. Es ist deshalb umso notwendiger, bereits bei den Planungen darauf zu achten, vorhandenen wertvollen Baumbestand in die Planungen zu integrieren. Denn gerade für Bäume gilt, dass Ersatzpflanzungen den ökologischen Wert eines Großbaumes über Jahre hinaus nicht ersetzen können. Es wäre deshalb wünschenswert, wenn ein so stattlicher und gefährdeter Baum wie die Flatterulme am Standort erhalten und Teil des neuen Schulgeländes werden könnte.

Deshalb fragen wir:

1. Wurden alle Bäume auf dem Areal im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens untersucht und bewertet?

2. Wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die hohe Schutzwürdigkeit der Flatterulme auf dem Gelände festgestellt?

3. Hat die Untere Naturschutzbehörde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine Stellungnahme zur Flatterulme auf dem Gelände abgegeben?

4. Wenn ja, welche?

5. Wurde im Vorfeld der jetzt konkreteren Planungen für das Gelände die Schutzwürdigkeit der Bäume – insbesondere der Flatterulme, nochmals untersucht?

6. Wenn nein, warum nicht?

7. Wurde die Ulme als „Rote Liste“ Baumart jemals gesondert beurteilt?

8. Wird die Untere Naturschutzbehörde im Rahmen der konkreten Schulplanungen in das Verfahren eingebunden?

9. Was wurde im Rahmen des Vorbescheides für das Gelände festgelegt?

10. Kann die Flatterulme im Rahmen der Baumaßnahmen erhalten werden? Zum Beispiel in einem der geplanten Höfe oder Außenbereiche?

11. Wenn nein, warum nicht?

12. Ist eine ökologische Baubegleitung angedacht?

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Bearbeitung unserer Anfrage.

Initiative:
Sabine Krieger
Paul Bickelbacher
Herbert Danner
Katrin Habenschaden
Mitglieder des Stadtrates