Antrag | 20.06.2012

Keine Änderung des BayKiBiG zu Lasten der Kommunen und Freien Träger

Antrag zur dringlichen Behandlung in der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Sport am 21.06.2012

Keine Änderung des BayKiBiG zu Lasten der Kommunen und Freien Träger

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Bayerische Staatsregierung und alle Fraktionen des Bayerischen Landtags aufzufordern, die geplante Neuformulierung des Artikel 27 Absatz 1 Satz 1 BayKiBiG wie folgt zu ändern:

Der Staat gewährt den Gemeinden und Landkreisen nach Maßgabe des Abs. 2 Finanzhilfen zu zwei Dritteln der zuweisungsfähigen Kosten für den Bau und Erwerb einer Kindertageseinrichtung, für notwendige Um- und Erweiterungsbauten sowie Generalsanierungen im Rahmen der jährlich für den kommunalen Finanzausgleich bereitgestellten Mittel.“

Begründung:

Im Bayerischen Landtag wurde gestern die erste Lesung zur Änderung des BayKiBiG abgehalten und es zeigte sich, dass die Bayerische Staatsregierung diese Änderungen, die einen großen finanziellen Nachteil für alle Kommunen Bayerns bedeuten, bedenkenlos verabschieden möchte.

Bisher waren zwei Drittel der zuweisungsfähigen Kosten für notwendige Um- und Erweiterungsbauten förderfähig. In dem neuen Entwurf der Staatsregierung sollen nur noch die Kosten für den Bau und Erwerb einer Kindertageseinrichtung bezuschusst werden. Damit bleiben die Träger und die Kommunen auf den Kosten für notwendige Umbauten und Sanierungen sitzen. Dies betrifft auch die im Zuge der Umsetzung der Inklusion notwendigen Baumaßnahmen zur Gewährleistung der Barrierefreiheit.

Für die Kommunen und die freien Träger bedeutet dies einen erheblichen finanziellen Einschnitt, da viele Einrichtungen nach jahrelanger Betriebszeit stark sanierungsbedürftig sind und umgebaut werden müssen.

Für viele Kommunen, auch für die Landeshauptstadt München, bedeutet dies einen immensen Kostenaufwand, der in Zukunft nicht mehr durch den Freistaat finanziert wird.

Im Hinblick auf den von der Bundesregierung beschlossenen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für 1-3 jährige Kinder ab dem 1.8.2013 ist dies eine unzumutbare Mehrbelastung für alle Bayerischen Kommunen, denen bereits jetzt oftmals die finanziellen Mittel für den Ausbau der Kindertageseinrichtung fehlen.

Wie Hohn wirkt es dann wenn die Staatsregierung im Vorgang des Änderungsgesetzes davon spricht, dass das „BayKiBiG-Änderungsgesetz die kommunalen Haushalte im hohen Maße entlasten wird“.

Wir fordern daher den Oberbürgermeister auf, an alle Fraktionen des Bayerischen Landtags, vor allem aber an die Bayerische Staatsregierung zu appellieren, diese unzumutbare Änderung des Gesetzes vor der Verabschiedung zu korrigieren.

Da die bayerische Staatsregierung vorhat, das Änderungsgesetz noch vor der Sommerpause zu beschließen, ist dies mit größter Dringlichkeit seitens des Oberbürgermeisters zu unternehmen.

Fraktion Die Grünen – rosa liste
Initiative:
Jutta Koller
Sabine Krieger
Dr. Florian Roth

Mitglieder des Stadtrates