Antrag | 05.02.2016

Kinder oder Autos – wer bekommt mehr Platz an der Agilolfingerschule ? Nachgefragt

Anfrage

Die in in der Rathausumschau vom 28.1.2016 veröffentlichte Antwort auf unsere Stadtratsanfrage vom 2. Juli 2015 macht deutlich, dass im Zweifel der Platz für Autos wichtiger ist als Platz für Kinder. Hier wird ein Verwaltungshandeln offensichtlich, das auch bei anderen, in ähnlicher Weise betroffenen Schulen zu beobachten ist.

Deshalb fragen wir:

1. Wurde auch die vor der Schule liegende Parkharfe (ca. 650m²) als möglicher Standort für die Pavillons geprüft?

2. Der Antwort auf die Stadtratsanfrage ist zu entnehmen, dass der Lehrerparkplatz nicht für die Pavillons in Frage kommt, da die Bayerische Bauordnung für das Gebäude zwingend ein festgesetztes und zeitlich unbegrenztes Kontingent an Stellplätzen vorsieht. Diese Vorschrift sei bindend und könne durch andere Bedarfe nicht überlagert werden.

2.1 Ist das Vorhalten von Stellplätzen auch für Schulen (Baubeginn: 19.0kt. 1905), die lange vor Inkrafttreten der Bayerische Bauordnung errichtet wurden, zwingend?

2.2 Ist die in der Stellplatzsatzung der LH München vom 19.12.2007 geltende Regelung für Nichtwohnnutzungen (bei Grundschulen 1 Stellplatz pro Klassenzimmer – im Geltungsbereich der Zone II der Satzung 75%) jemals auf den tatsächlichen Bedarf hin evaluiert worden?

2.3 In der Stellplatzsatzung wird bei Tageseinrichtungen für Kinder je 30 Kinder ein Stellplatz gefordert. Werden die geforderten Stellplätze für Schule und Nachmittagsbetreuung aufaddiert wenn Nachmittagsbetreuung und Schule – wie beispielhaft in der Agilolfingerschule – sich in einem Gebäude befinden, oder werden sie bis zu einem gewissen Maß miteinander verrechnet?

2.4 Derzeit hat die Schule 4 Züge, 2 sollen hinzukommen. Nachmittags wird der (künftig kaum mehr vorhandene) Schulhof vom derzeit 5 Hortgruppen, einer Mittagsbetreuung, einer “Indianerhortgruppe“ sowie der Nachmittagsbetreuung des AKKU als Freifläche genutzt. Mit den Pavillons kommen noch 2 Ganztagsgruppen hinzu. Gibt es für die Freiflächen von Grundschulkindern auch Kontingente (Mindestmaße), bindende Vorschriften bzw. Empfehlungen?

3. Einem Antwortschreiben vom 16.12.2013 auf eine in der Bürgerversammlung des BA18 gestellten Frage (Nr. 08-14 / Q 00559) zur Agilolfingerschule ist zu entnehmen, dass die Planungen eines Erweiterungsbaus, der durch die geplante Wohnbebauung des OSRAM-Geländes nötig wird, parallel zum Bebauungsplanverfahren erfolgen. Container als Übergangslösung werden nicht erforderlich sein. Mittlerweile ist der Wettbewerb für die Bebauung des OSRAM-Geländes abgeschlossen, eine Pavillonanlage als Übergangslösung wird mindestens 10 Jahre den Schulhof belegen, ein Beginn von Planungen für einen Erweiterungsbau hat offensichtlich nicht stattgefunden.

3.1 Ist ein Erweiterungsbau, der frühestens in 10-15 Jahren gebaut wird, noch ein von der OSRAM-Bebauung ursächlich ausgelöster Bedarf, der den Planungsbegünstigen verpflichtet, sich an an den Kosten zu beteiligen? Falls nein:

3.2 Ist eine Beteiligung des Planungsbegünstigen an den Kosten der „Zwischenlösung“ vorgesehen, auch wenn diese vor der Bebauung des OSRAM-Geländes fertiggestellt wird?

3.3 In welcher Größenordnung liegen die Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass vor dem Bau eines Erweiterungsbaus eine Pavillonanlage als Zwischenlösung errichtet werden muss?

3.4 Weshalb wird hier, um die Planungs- und Bauzeiten zu verkürzen, keine Schule in Modulbauweise errichtet?

4. Als zusätzlicher Grund für die Nichtbetrachtung des Lehrerparkplatzes an der Gerhardstraße als Standort der Pavillonanlage wird ausgeführt, dass der notwendige Erweiterungsbau für die Grundschule am Agilolfingerplatz, eben dort errichtet werden soll. Ein Zeitpunkt für den Baubeginn des Erweiterungsbaus steht noch nicht fest. Da die Pavillonanlage mindestens 10 Jahre genutzt wird, ist mit einem Baubeginn innerhalb der nächsten Dekade auch nicht zu rechnen. Damit der Schulhof nicht mehr als 10+x Jahre, sondern nur für die Bauzeit des Erweiterungsbaus zwischengenutzt wird: Wurde geprüft, ob eine Pavillionanlage auf dem Lehrerparkplatz (ggf. mit geringfügiger Inanspruchnahme von Flächen des angrenzenden städtischen Bauhofs) gebaut werden kann und diese dann zum Baubeginn in den Schulhof umzusetzen?

 

Initiative:
Jutta Koller
Sabine Krieger
Oswald Utz
Gülseren Demirel
Herbert Danner
Paul Bickelbacher
Anna Hanusch
Sabine Nallinger
Mitglieder des Stadtrats