Antrag | 27.07.2018

Klimaschutz – den Worten müssen Taten folgen VI – Private Haushalte

Antrag

Die LH München ergreift für den Sektor Private Haushalte folgende, im Gutachten „Klimaschutzziel und -strategie München 2050“ vorgeschlagene Maßnahmen:

  1. Energetische Bestandssanierung im Wohnungsbestand der städtischen Wohnungsunternehmen – Erhöhung der Sanierungsrate auf mindestens 2 % mit einem energetischen Standard von mindestens KfW 70 Standard (Gutachten-Maßnahme PH-1)
  2. Umsetzung hoher energetischer Standards in Neubaugebieten und Realisierung von Vorbildprojekten auf städtischem Grund – KfW 40 Standard und Passiv- und Plusenergiehäuser auf städtischen Grundstücken als Vorbildprojekte (Gutachten-Maßnahme PH-3)
  3. Durchführung systematischer Sanierungsoffensiven in Bestandsquartieren – sogenannte „Energiekarawanen“, die durch Information von Bewohner*innen und Eigentümer*innen für Sanierungen gewinnen (Gutachten-Maßnahme PH-5)
  4. Erarbeitung einer Dekarbonisierungsstrategie für die Wärmeversorgung für Gebiete außerhalb der Fernwärmegebiete (Gutachten-Maßnahme PH-6)

Begründung:
Im Juli 2017 hat die Stadt München sich vor dem Hintergrund des Pariser Klimaschutz-abkommens 2015 ein neues Klimaschutzziel gesetzt: Weitgehende Klimaneutralität (0,3 Tonnen CO2-Äquivalente) bis zum Jahr 2050 und die Reduzierung der energiebedingten Treibhausgasemissionen auf 3 Tonnen CO2-Äquivalente pro Einwohner und Jahr bis 2030.
Dies sind im Vergleich zum Ist-Zustand ambitionierte Ziele für die Stadt, deren Erreichung ein entschlossenes Umsteuern und die Einleitung konkreter Maßnahmen erfordert. Die gleichzeitig vorgelegte Studie „Klimaschutzziel und -strategie 2050“ des Öko-Instituts macht dazu zahlreiche Vorschläge, deren Umsetzung jedoch bisher auf sich warten lässt. Diese Untätigkeit darf nicht länger andauern. Die Stadt muss jetzt handeln und ihrem Bekenntnis zum Klimaschutz Taten folgen lassen.

Punkt 1
Die Sanierungsrate der städtischen Wohnungsbaugesellschaften liegt weit unter 1 % und wird auch nicht erhöht, da der Neubau Vorrang hat. Und der energetische Standard bei der Sanierung erreicht selten den KfW Standard 70 oder gar darüber. Der durchschnittliche Bestandsverbrauch lag bei der Gewofag 2015 bei 138,4 kWh/m2a und bei der GWG 2014 bei 184,6 kWh/m2a! Hier gibt es ein großes Potential zur Energieeinsparung, das unbedingt bald genutzt werden muss, um den Klimaschutzzielen näher zu kommen. Das Ökoinstitut berechnet für diese Maßnahme eine Emissionseinsparung von 6.900 t CO2e im Jahr 2030.

Punkt 2
Im Neubaubereich sind energetische Standards relativ günstig zu realisieren. Bisher gilt nach dem Ökologischen Kriterienkatalog eine Unterschreitung des Transmissionswärmeverlustes nach der geltenden ENEV um 15 %. Der Neubau von Wohnungen im KFW 40 Standard würde jedoch eine Unterschreitung von 45 % bedeuten! Doch bisher wird jeder höherer Energiestandard im Neubau von den Mehrheitsfraktionen des Stadtrats abgelehnt. 2050 werden ca. 20-30% der dann existierenden Gebäude zwischen 2016 und 2050 gebaut worden sein und werden in dieser Zeit auch keinen Sanierungszyklus durchlaufen haben. Der heute gebaute Energiestandard wirkt also die nächsten 50 Jahre! Würden alle Neubauten ab jetzt im KfW 40 Standard gebaut, könnten bis 2030 7.000 t CO2e eingespart werden. Würde ab 2030 ein Nullenergiestandard im Wohnungsbau gelten, könnten bis 2050 weitere 85.000 t CO2e eingespart werden!

Punkt 3
Im Sanierungsgebiet Neuaubing-Westkreuz wurden im Rahmen des energetischen Stadtumbaus schon einige erfolgreiche Maßnahmen erprobt, die für andere Bestandsquartiere weiterentwickelt werden sollten. Wichtig ist dabei die behutsame Auswahl des Stadtteils, den die Energiekarawane durchwandert, die angesprochene Zielgruppe und der energetische Zustand der Gebäude. Hier lohnt es sich einen Stadtteil zu bestimmen, in dem bisher nicht viel passiert ist, um größere Einsparungen zu erreichen. Förderungen aus dem Förderprogramm Energieeinsparung sollten die Umsetzung der Maßnahmen flankieren. 2050 werden 70-80% des jetzigen Gebäudebestands immer noch stehen – ein Potenzial, das unbedingt genutzt werden muss!

Punkt 4
Aus dem Klimaschutzgutachten S. 203:
„Die Erarbeitung einer Dekarbonisierungsstrategie für die Wärmeversorgung in Gebieten außerhalb des Fernwärmenetzes dient der mittelfristigen Umstellung der Wärmeversorgung in den betroffenen Gebieten auf erneuerbare Energien, um den Klimaschutzzielen der Stadt insgesamt gerecht zu werden. Die Strategie sollte unter Einbezug der relevanten Akteure (Referat für Stadtplanung und Bauordnung (PLAN), Bezirksverwaltungen, SWM, Anwohner) in einem mehrstufigen Prozess erarbeitet werden. Dekarbonisierung heißt zunächst die Umstellung von fossilen Energieträgern wie Öl und Gas auf erneuerbare Energieträger (Biomasse, Umweltwärme, Solarthermie). Ob dies auf Einzelgebäudeebene (z.B. der Einsatz eines Pelletkessels anstelle einer Ölheizung) oder auf Quartiersebene (z.B. der Aufbau eines Nahwärmenetzes, welches durch eine Großwärmepumpe gespeist wird) sinnvoll ist, muss je Stadtteil/-bezirk ausgearbeitet werden.“
Die SWM haben mit der Studie der FfE „Wärmewende München 2040“ eine erste allgemeine Analyse für das Stadtgebiet erstellen lassen, die jetzt konkretisiert werden muss. Auch der Energienutzungsplan ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Bearbeitung unseres Antrages.

Fraktion Die Grünen-rosa liste
Initiative:
Sabine Krieger
Dominik Krause

Mitglieder des Stadtrates