Antrag | 04.11.2016

Kommt der barrierefreie Ausbau der Bahnunterführung am S-Bahnhof Aubing noch vor 2050?

Anfrage

 

Der barrierefreie Ausbau der Bahnunterführung (Gehweg) am S-Bahnhof Aubing (Rampe auf Nordseite) ist mit Beschluss vom Sommer 2016 vom Stadtrat in die höchste Prioritätenklasse 1+ eingestuft worden. Mehr als vier Jahre nach der Ankündigung der Staatsregierung, dass der Ausbau der S4 West rasch vorangetrieben werde, muss davon ausgegangen werden, dass von der Bahn Planungsergebnisse, die für den barrierefreien Ausbau der Bahnunterführung am S-Bahnhof Aubing erforderlich sind, nicht vor 2017 zu erwarten sind. Da mit den Sofortmaßnahmen zur Stabilisierung des S-Bahnnetzes in den Außenbereichen sofort nach Fertigstellung der 2. Stammstrecke begonnen werden soll, beginnen die Arbeiten wohl frühestens 2026 – sofern hierfür Finanzmittel bereitstehen. Möglicherweise werden für Bayern erst nach der Rückzahlung der Gelder, die der Freistaat dem Bund für den 2. Stammstreckentunnel vorstreckt, wieder Finanzmittel frei. Das hieße, dass der barrierefreie Ausbau der Bahnunterführung am S-Bahnhof Aubing schlimmstenfalls im Jahr 2050 zu erwarten ist. Diese Situation kann den Bewohnerinnen und Bewohnern von Aubing und bald auch von Freiham nicht zugemutet werden.

Ich frage daher:

1. Könnte auf Basis der 2017 zu erwarteten Pläne der barrierefreie Ausbau der Bahnunterführung (= barrierefreie Ortsverbindung zwischen Neuaubing und Aubing ) am S-Bahnhof Aubing vorzeitig erfolgen?

2. Wäre die LH München bereit, den Ausbau, wie bereits beim Autobahntunnel Aubing, vorzufinanzieren?

3. Kann ein barrierefreier Ausbau des Bahnsteigzugangs am S-Bahnhof Aubing auch ohne den Ausbau der S4 West erfolgen?

 

 

 

 

 

Initiative:

Katrin Habenschaden

 

Mitglied des Stadtrates