Antrag | 05.11.2018

Kommunale Liegenschaftspolitik: mehr Transparenz bei der Vergabe städtischer Gewerbe-Grundstücke

Antrag

Städtische Grundstücke werden grundsätzlich nur dann an Gesellschaften vergeben, wenn die Weitergabe von Anteilen im Rahmen von „Share Deals“ vertraglich unterbunden wird.

Begründung:
Die derzeitige Praxis, Grundstücke – selbst im Rahmen einer Konzeptausschreibung – nicht direkt an den Bewerber und Verfasser des Konzepts, sondern an ein von ihm zu benennendes Unternehmen oder eine Objektgesellschaft zu vergeben, ist intransparent, da Bewerber und Erwerber nicht identisch sein müssen. Sie eröffnet auch die Möglichkeit, die Gesellschaftsanteile im Rahmen von „Share Deals“ zu veräußern und so – auch zu Lasten der LH München – die Zahlung einer Grunderwerbssteuer zu umgehen.
Für die Fälle, in denen an die Vergabe auch ein bestimmtes Nutzungskonzept gebunden ist, ergibt sich zusätzlich die Gefahr, dass durch diese Weitergabe der Flächen nicht mehr das versprochene Konzept umgesetzt wird. Hier muss die Stadt sich stets ein Vorkaufsrecht sichern, denn wie soll sonst garantiert werden, dass Konzeptverfasser und Bewerber sich nicht nach einer nur kurzen Zeitspanne, aus welchen Gründen auch immer, von der Objektgesellschaft trennen?
Das aktuelle Beispiel der Vergabe eines zentralen Grundstücks, welches in der Stadtmitte im Rahmen der Wirtschaftsförderung an einen lokalen Einzelhändler vergeben worden ist, zeigt, dass eine spätere Nutzung durch eine internationale Kette kaum zu verhindern ist, wenn dies nicht rechtzeitig vertraglich ausgeschlossen wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn alle externen Beteiligten vorwiegend im Immobilienbereich tätig sind.

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Bearbeitung unseres Antrages.

Fraktion Die Grünen-rosa liste
Initiative:
Katrin Habenschaden
Paul Bickelbacher
Herbert Danner
Anna Hanusch
Sabine Nallinger
Gülseren Demirel
Mitglieder des Stadtrates