Antrag | 06.09.2012

Kosten für die Stadt München durch Veränderungen im BayKiBiG?

Anfrage

Kosten für die Stadt München durch Veränderungen im BayKiBiG?

Die Bayerische Staatsregierung ist derzeit dabei, das Bayerische Kinderbildungs- und betreuungsgesetz im Hau-Ruck-Verfahren zu ändern. Alle geplanten Umschreibungen werden hierbei seitens der Staatsregierung als Entlastung für Eltern und Kommunen dargestellt. Die Änderungen des BayKiBiGs, welche schon vor über einem Jahr angekündigt waren, jedoch erst jetzt zum Zuge kommen, treffen die Kommunen stellenweise schwer und unvorbereitet.

In einem Interview mit dem Münchner Merkur erläuterte die Bayerische Sozialministerin Christine Haderthauer, dass die Staatsregierung zukünftig die Kosten für die Eltern für einen Platz in Tagespflege auf 288€ begrenzen werde. Dies trifft vor allem die Kommunen und insbesondere die Stadt München da Kinderbetreuung hier generell deutlich teurer ist als überall sonst in Bayern. Hier entstehen enorme Kosten welche von der Staatsregierung nicht getragen werden. Frau Haderthauer argumentiert weiter, dass die Kommune durch die Zuzahlung des Freistaats zu den Beiträgen des letzten Kindergartenjahres entlastet wird. Sie gibt dabei einen Betrag von 7-10 Millionen Euro pro Jahr an, welcher, umgerechnet auf die Landeshauptstadt, eher gering ausfällt.
Wir fragen daher:

1.) Wie hoch werden die Kosten für die Stadt München durch die Neuregelung in der Tagespflege sein und an welcher Stelle des städtischen Haushalts werden diese aufgefangen?

2.) In wie weit wird die wirtschaftliche Jugendhilfe durch die Bezuschussung der Elternbeiträge im letzten Kindergartenjahr in München entlastet?

Initiative:
Jutta Koller
Sabine Krieger
Dr. Florian Roth
Mitglieder des Stadtrates