Antrag | 31.10.2012

Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Menschen in prekären finanziellen Verhältnissen

Antrag

Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Menschen in prekären finanziellen Verhältnissen
Der Stadtrat möge beschließen:

Als Präsident des Deutschen Städtetages setzt sich Oberbürgermeister Christian Ude für das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung von Menschen in prekären finanziellen Verhältnissen ein und argumentiert für eine einkommensunabhängige, selbstbestimmte Familienplanung.
Begründung:

Das Recht auf Verhütung muss als Teil eines menschenwürdigen Existenzminimums (ProFamilia/ Der Paritätische) allen Menschen einkommensunabhängig zur Verfügung stehen. Auf Grund der Veränderungen durch das am 01.01.2004 in Kraft getretene Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) sowie durch die Veränderungen durch die ein Jahr später eingeführten Hartz IV-Reformen entfiel allerdings die Kostenübernahme für empfängnisverhütenden Mittel für SozialhilfempfängerInnen und Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen. Stattdessen erhält auch diese Gruppen nur noch Leistungen, auf die alle gesetzlich Versicherten Anspruch haben. Die Kassen übernehmen die Kosten für Empfängnisverhütung nur bis zum vollendeten 20. Lebensjahr und die Sterilisation wurde mit dem GMG aus dem Leistungskatalog der Kassen gestrichen. Eine Kostenübernahme erfolgt meist nur noch in Fällen, bei denen eine erneute Schwangerschaft der Frau lebensgefährliche Folgen nach sich ziehen würde. Somit müssen SozialhilfeempfängerInnen und Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen, die Kosten für Empfängnisverhütung aus dem Regelsatz für Hartz-IV EmpfängerInnen tragen, der so knapp bemessen ist, dass es kaum möglich ist, die Kosten für Empfängnisverhütung aufzubringen. Gänzlich unmöglich ist es den Betroffenen, die finanziellen Mittel für eine Langzeitverhütung (Kupfer-/Hormonspirale, Hormonimplantat oder Sterilisation) aus dem Regelsatz anzusparen. Die Folge ist eine drastische Zunahmen ungewollter Schwangerschaften, wie eine Umfrage von Pro Familia aus Köln zeigt. Demnach sank die Zahl der regelmäßig verhütenden Hartz IV-Empfängerinnen von 67 % auf 30 %.

Für einen Schwangerschaftsabbruch übernehmen die Kassen dagegen paradoxerweise die Kosten in vollem Umfang (ca. 500 EUR pro Abbruch).

Somit ist die Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Menschen in prekären finanziellen Verhältnissen nicht nur eine moralische sondern auch eine finanzielle Frage. Denn, abgesehen von den gesundheitlichen und psycho-sozialen Folgen, ist es auch deutlich nachhaltiger, Menschen eine selbstbestimmte Familienplanung zu ermöglichen, als zahlreiche Schwangerschaftsabbrüche zu finanzieren.

Um diesem Problem entgegen zu wirken, haben einige Kommunen bereits Projekte zur Kostenübernahme ins Leben gerufen. So übernimmt Flensburg beispielsweise die Kosten der Empfängnisverhütung für Sozialhilfe- und Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen.

Die LH München ist führend und vorbildlich in ihrer Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsarbeit. Dementsprechend würde es der Stadt München gut anstehen, hier dem Beispiel Flensburgs zu folgen und damit (mal wieder) als Pionierin im Gleichstellungsbereich voranzugehen.
Fraktion Die Grünen – rosa liste

Initiative:

Lydia Dietrich
Gülseren Demirel
Jutta Koller
Siegfried Benker