Antrag | 27.06.2017

Lärm ist Lärm: Gleiche Grenzwerte bei der Bewertung von Verkehrslärm an Bundes- und Stadtstraßen

Antrag

Die Verwaltung übernimmt bei der Einschätzung und Beurteilung der Lärmbelastung an bestehenden kommunalen Straßen die Immissionsgrenzwerte, die für eine Lärmsanierung an Bundesfernstraßen gelten.

 

Begründung:
Bereits 2010 hat der Bund die Immissionsgrenzwerte für eine Lärmsanierung an Bundesfernstraßen auf 67 dB am Tag und 57 dB in der Nacht gesenkt. Einige Bundesländer und Kommunen haben sich bei der Bewertung der Verkehrslärmbelastung an bestehenden Straßen diesen Grenzwerten angeschlossen. Auch der LH München dienen diese Werte bei der Lärmminderungsplanung als Anhaltswerte, deren Überschreitung geprüft wird. Mehr als 90.000 MünchnerInnen müssen nachts einen gesundheitsgefährdenden Straßenlärm von mehr als 57 dB ertragen.
Bei der Bewertung der Verkehrsbelastung tanzt das Kreisverwaltungsreferat jedoch aus der Reihe und verwendet immer noch die (veralteten) und 3 dB höheren Grenzwerte der Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV). Andere Kommunen haben nicht gewartet bis der Gesetzgeber die Senkung der Immissionsgrenzwerte für Straßenlärm in den jeweiligen Richtlinien angleicht sondern haben zum Schutz ihrer BürgerInnen vor Gesundheitsgefahren von sich aus reagiert. Dies stünde auch dem KVR gut an.

Fraktion Die Grünen – rosa liste
Initiative:

Sabine Krieger
Dominik Krause
Paul Bickelbacher
Anna Hanusch
Sabine Nallinger
Herbert Danner

Mitglieder des Stadtrats