Antrag | 28.10.2008

Lebenspartnerschaften künftig auch bei den Standesämtern eintragen

Antrag

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, folgenden Punkt aus dem Koalitionsvertrag von CSU und FDP im Bayerischen Landtag umzusetzen und über das neue Verfahren zu informieren:
Eingetragene Lebenspartnerschaften sollen in Bayern künftig auch bei den Standesämtern (bisher nur Notare) geschlossen werden können. Landesrechtliche Regelungen zu den eingetragenen Lebenspartnerschaften werden, wenn rechtlich notwendig, an das Bundesrecht angepasst.

Begründung:
München hat bei der Umsetzung der Eingetragenen Partnerschaft in Bayern von Begin an eine Vorreiterrolle eingenommen und die Standesämter für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet.
Die bisherige restriktive Regelung in Bayern, wo nur Notare die Eintragung durchführen konnten, soll nun durch die Möglichkeit ergänzt werden, dass Standesbeamte die Eintragung vornehmen dürfen.
Damit wird dem Bemühen um die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren auch in Bayern endlich mehr Rechnung getragen. Die neue Regelung sollte in München möglichst schnell umgesetzt und vor allem kommuniziert werden. Darüber hinaus soll über die neue Regelung informiert werden.

Fraktion Die Grünen – rosa liste
Initiative:
Lydia Dietrich
Thomas Niederbühl