Pressemitteilung | 08.05.2017

Luxussanierung mitten im Erhaltungssatzungsgebiet: Ist die Erhaltungssatzung ein zahnloser Tiger?

P R E S S E M I T T E I L U N G

Der Fall einer durch Erbschaft in den Besitz des Vereines SOS-Kinderdorf e.V. geratenen und nun von Luxussanierung bedrohten Wohnimmobilie am Hans-Mielich-Platz (>>>mehr) ist nach Auffassung von Stadträtin Anna Hanusch exemplarisch für die Wirkungslosigkeit der städtischen Erhaltungssatzung in ihrer gegenwärtigen Form.
Die Mieter des Objekts in der Hans-Mielich-Straße 1 A sähen sich seit dem Eigentümerwechsel mit äußerst anspruchsvollen und hochpreisigen Sanierungsplänen konfrontiert – obwohl das Objekt in einem Erhaltungssatzungsgebiet liege. Einige der Wohnungen des Altbaus sind bereits zu rekordverdächtigen Quadratmeterpreisen (über 20 €/m2 Kaltmiete) neu vermietet.
Stadträtin Hanusch nimmt diesen Fall zum Anlass, sich in einer Anfrage nach den Defiziten der Erhaltungssatzung zu erkundigen. Sie will wissen, ob sich bei der Übertragung der Immobilie von einem Vereinsteil zu seiner internationalen Dachorganisation nicht doch ein Vorkaufsrecht ergeben habe, aufgrund dessen die Stadt eine Abwendungserklärung hätte fordern können. Sie fragt außerdem nach der Wirksamkeit der Abwendungserklärung und der Mietpreisbremse angesichts der ungewöhnlich hohen Mieten sowie nach der Rechtmäßigkeit des monatelangen Leerstands, dem offenkundig spekulative Motive zu Grunde lagen.
Anna Hanusch: „Dieser Fall einer Luxussanierung im Erhaltungssatzungsgebiet wirft die Frage auf, was eine Abwendungserklärung eigentlich abwenden soll und warum sie nicht endlich reformiert wird, damit die Erhaltungssatzung ihren Zweck – den Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, sprich des Milieus – erfüllen kann.“